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Neu zum Thema Arbeitsrecht
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Betriebsbedingte Kündigung in der Probezeit: 6 Fragen und Antworten

Für Arbeitnehmer

Wir wissen, dass das Arbeitsrecht eine komplexe Marterie ist und viele Arbeitnehmer*innen mit Unsicherheiten und Fragen konfrontiert sind. 

Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise möchten wir Ihnen helfen, Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer besser zu verstehen und Ihnen wertvolle Informationen zur Verfügung stellen, die Ihnen in verschiedenen arbeitsrechtlichen Situationen weiterhelfen können.

Unsere Antworten basieren auf aktuellem Arbeitsrecht und berücksichtigen auch die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Bei komplexeren arbeitsrechtlichen Fragen oder individuellen Anliegen steht unser erfahrenes Anwaltsteam Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen zu verteidigen.

Wir laden Sie ein, unsere FAQ’s zu durchstöbern und hoffen, dass Sie hier wertvolle Antworten auf Ihre arbeitsrechtlichen Fragen finden.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie weitere Unterstützung benötigen. 

Die 5 häufigsten Fragen zum Thema
Kündigung - FAQ's

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnell handeln. Denn die Frist der Kündigungsschutzklage lässt Ihnen nur einen kurzen Zeitraum von drei Wochen, um sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu wehren. Danach ist Ihr Arbeitsplatz und meist auch eine Abfindung verloren.

Alle weiteren wichtigen Informationen dazu, erfahren Sie hier!

Viele Beschäftigte gehen davon aus, dass ihnen die finanzielle Zuwendung automatisch zusteht, wenn ihnen einseitig von dem oder der Arbeitgeber*in gekündigt wird. Einen rechtlichen Anspruch auf eine solche Zahlung haben Sie jedoch im Regelfall nicht.

In welchen Fällen Sie Anspruch auf eine Abfindung haben, erfahren Sie hier!

Bei einer Kündigung bleibt Ihr Urlaubsanspruch mindestens in der Höhe bestehen, wie er bereits entstanden ist. Entweder Sie nehmen daher den Ihnen noch zustehenden Urlaub in der Zeit der gesetzlichen Kündigungsfrist, oder Ihr noch bestehender Urlaubsanspruch wird in Geld abgegolten (sog. Urlaubsabgeltung).

Mehr dazu erfahren Sie hier!

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Ihre offene Vergütung auch nach der Kündigung noch begleichen. Anders ist es dann, wenn Ihr/Ihre Arbeitgeber*in Ihnen eine fristlose Kündigung ausgesprochen hat und Sie nicht rechtzeitig (3 Wochen-Frist bei allen Kündigungen) dagegen klagen. Wenn Ihnen Ihr/Ihre Arbeitgeber*in die Zahlung verweigert, obwohl Ihnen noch Zahlungsansprüche zustehen, sollten Sie sich auf jeden Fall an einen Anwalt wenden.

Mehr dazu erfahren Sie hier!

Eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung kann nur dann von Ihrem/Ihrer Arbeitgeber*in ausgesprochen werden, wenn Sie als Arbeitnehmer*in in einem besonders schweren Maße gegen Ihre Arbeits- oder Vertragspflichten verstoßen haben.

Mehr dazu erfahren Sie hier!