Beate Marten

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Biographie

Rechtsanwältin Beate Marten studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und absolvierte das Referendariat am Kammergericht Berlin. Sie ist zugelassene Rechtsanwältin seit 1997, Gründerin der Kanzlei und Partnerin der Kanzlei Marten & Graner.

Sie absolvierte die Fachanwaltsausbildungen im Arbeitsrecht und Familienrecht am Deutschen Anwaltsinstitut und führt für beide Rechtsgebiete die Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Familienrecht. Das Arbeitsrecht und das Familienrecht bilden den Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Arbeit.

Rechtsanwältin Beate  Marten veröffentlicht seit vielen Jahren regelmäßig Beiträge zu aktuellen juristischen Themen und Urteilen im Gerichtsfenster des Berliner Fensters, dem Fahrgastfernsehen in Berlin.

Werdegang

Ausbildung

Wichtiger Hinweis wegen Corona
Wir sind weiterhin uneingeschränkt für Sie da.

Haben Sie eine Kündigung erhalten oder haben Sie Fragen zur Kurzarbeit? Wird der Unterhalt nicht bezahlt oder steht die Scheidung an?

Jedes neue rechtliche Anliegen wird von uns für Sie bearbeitet. Ein Anruf genügt und die weitere Kommunikation findet per Telefon oder online per E-Mail oder in einer Videoberatung statt, je nach Wunsch. Profitieren Sie auch von unserem Rückrufservice.

Auch in Zeiten der Einschränkungen wegen Corona betreuen Sie die Fachanwälte für Arbeitsrecht und für Familienrecht unserer Kanzlei. Ein persönlicher Besuch in unserer Kanzlei ist nicht erforderlich. Ganz gleich, ob eine Klage erhoben  oder ein Anspruch durchgesetzt werden muss oder Sie eine Beratung wünschen.

Wir sind für Sie da.

Rufen Sie an: 030 8906440 oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.