Beate Marten
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Biographie
Rechtsanwältin Beate Marten studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und absolvierte das Referendariat am Kammergericht Berlin. Sie ist zugelassene Rechtsanwältin seit 1997, Gründerin der Kanzlei und Partnerin der Kanzlei Marten & Graner.
Sie absolvierte die Fachanwaltsausbildungen im Arbeitsrecht und Familienrecht am Deutschen Anwaltsinstitut und führt für beide Rechtsgebiete die Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Familienrecht. Das Arbeitsrecht und das Familienrecht bilden den Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Arbeit.
Rechtsanwältin Beate Marten veröffentlicht seit vielen Jahren regelmäßig Beiträge zu aktuellen juristischen Themen und Urteilen im Gerichtsfenster des Berliner Fensters, dem Fahrgastfernsehen in Berlin.
Werdegang
- seit 2015 Fachanwältin für Arbeitsrecht
- seit 2011 Fachanwältin für Familienrecht
- seit 1997 zugelassene Rechtsanwältin, Gründung der Kanzlei
Ausbildung
- Fortbildung zur Fachanwältin Familienrecht beim Deutschen Anwaltsinstitut
- Fortbildung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht, Juristische Fachseminare
- Referendariat beim Kammergericht Berlin
- Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin