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Kosten und Service

Unsere Anwält*innen
Beate Marten transparent
Beate Marten

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht
marten@marten-graner.de

Martin Graner transparent
Martin Graner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
graner@marten-graner.de

Die Erfahrung zeigt, dass das Aufschieben eines rechtlichen Problems oder der Versuch dieses in Eigenregie zu lösen, häufig im Ergebnis mehr kostet oder nicht den gewünschten Erfolg erzielt, als sich frühzeitig eine qualifizierte Beratung oder Vertretung durch eine*n Fachanwalt*in zu besorgen.

Wir haben als Fachanwält*innen für Arbeitsrecht und Familienrecht eine spezielle Ausbildung und Expertise und dürfen diesen Titel – verliehen von der Rechtsanwaltskammer – nur nach einer fachspezifischen Ausbildung und Prüfung tragen. Unsere Qualifikation müssen wir jährlich gegenüber der Rechtsanwaltskammer Berlin durch aktuelle Fortbildungszertifikate nachweisen.

Dies zahlt sich für Sie aus, auch wenn qualifizierte Rechtsberatung und Vertretung etwas kostet. Kostentransparenz ist uns aber wichtig. Sie sollen vorher wissen, was Sie investieren um Ihr Recht zu erhalten.

1. Kostentransparenz
Sie steuern die Kosten!

Kostenlose Ersteinschätzung im Arbeitsrecht - Unser Service

Gerne bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung im Arbeitsrecht an. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Anliegen direkt mit einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin zu besprechen, ohne dass Ihnen Kosten entstehen oder Sie sich verpflichten. 

In einem kurzen Telefonat können Sie die Eckdaten Ihres Falls schildern. Dadurch können Sie eine erste prognostische Ersteinschätzung erhalten, ob sich ein Vorgehen mit anwaltlicher Hilfe lohnt, welche Chancen und eventuelle Risiken bestehen und Fragen zum weiteren Vorgehen und zur Mandatserteilung stellen.

Bitte beachten Sie, dass diese Ersteinschätzung immer telefonisch ohne Prüfung von Unterlagen erfolgt. Dennoch kann Sie Ihnen eine erste Richtung aufzeigen und Ihnen helfen, die nächsten Schritte zu planen.

Kontaktieren Sie uns gerne, um einen Termin für Ihre kostenfreie Ersteinschätzung zu vereinbaren.

Erstberatung

Wünschen Sie eine anwaltliche Erstberatung, die die weiteren Schritte und Durchsetzungsmöglichkeiten beleuchtet und nach Prüfung sämtlicher relevanter Unterlagen auch Detailfragen beantwortet, können Sie diese in einem persönlichen Termin in angenehmer Atmosphäre in unseren modernen Kanzleiräumen am Kurfürstendamm erhalten, auf Wunsch aber auch telefonisch oder in einem Videocall.

Für diese Erstberatung fallen je nach Umfang und Thematik maximal 190 € netto zuzüglich Umsatzsteuer an. Bei einer folgenden Mandatierung werden diese Kosten auf weitere Gebühren natürlich angerechnet.

Kontaktieren Sie uns gerne, um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren.

Mandat

Wenn Sie uns dann für eine außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder Verhandlungen mit der Gegenseite oder ein gerichtliches Vorgehen ein Mandat erteilen, richten sich unsere Gebühren regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das bundesweit die Rechtsanwaltsgebühren für alle Rechtsanwält*innen gültig festlegt, es sei denn wir haben auf Ihren Wunsch eine individuelle Vergütungsvereinbarung geschlossen.

Bei einer individuellen schriftlichen Vergütungsvereinbarung erhalten Sie minutengenaue Zeitaufstellungen unserer anwaltlichen Tätigkeit und der Stundensatz wird je nach Art, Umfang und Schwierigkeit des Mandats vorab mit Ihnen einvernehmlich festgelegt. 

Sie erhalten auch eine Prognose zum voraussichtlichen Zeitaufwand, dass auch hier die Kosten immer im Rahmen und für Sie steuerbar bleiben.

2. Kostenübernahme durch Dritte

Rechtsschutzversicherung – unser Service Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung !

Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, wird diese in den meisten Fällen die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren und eventuelle Prozesskosten übernehmen.

Die Übernahme der Kosten werden vorher durch uns für Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung geklärt. Wir erhalten dann dementsprechend eine Deckungszusage der Versicherung und Sie sind nicht mit irgendwelchem Schriftverkehr oder einer Kommunikation mit der Versicherung belastet, sondern profitieren bequem von unserem Service, dies für Sie zu übernehmen. 

Dies uns als Anwält*innen zu überlassen empfiehlt sich auch deshalb, weil es für uns als Fachanwält*innen häufig einfacher ist der Versicherung zu erläutern, dass ein Rechtsschutzfall vorliegt, bei dem die Versicherung eintreten muss.

Wir raten deshalb auch dringend dazu, nicht am Servicetelefon der Versicherung zu versuchen, selbst eine Kostenübernahme zu erreichen. Leider zeigt die Erfahrung häufig, dass, obwohl glasklare Versicherungsfälle mit Kostenübernahmeverpflichtung der RSV vorliegen, immer wieder versucht wird, zu Unrecht abzulehnen.

Nehmen Sie also diesen Service durch uns unbedingt in Anspruch!

Prozesskostenhilfe

Sollten Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse gerade eingeschränkt sein oder Sie ein niedriges Einkommen beziehen oder Sozialleistungen, steht regelmäßig auch die Prozesskostenhilfe zur Finanzierung eines Gerichtsprozesses zur Verfügung. Wir klären mit Ihnen, ob dies für Sie in Betracht kommt und was hierzu beantragt werden muss.