Kosten und Service
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht
marten@marten-graner.de
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
graner@marten-graner.de
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Die Erfahrung zeigt, dass das Aufschieben eines rechtlichen Problems oder der Versuch dieses in Eigenregie zu lösen, häufig im Ergebnis mehr kostet oder nicht den gewünschten Erfolg erzielt, als sich frühzeitig eine qualifizierte Beratung oder Vertretung durch eine*n Fachanwalt*in zu besorgen.
Wir haben als Fachanwält*innen für Arbeitsrecht und Familienrecht eine spezielle Ausbildung und Expertise und dürfen diesen Titel – verliehen von der Rechtsanwaltskammer – nur nach einer fachspezifischen Ausbildung und Prüfung tragen. Unsere Qualifikation müssen wir jährlich gegenüber der Rechtsanwaltskammer Berlin durch aktuelle Fortbildungszertifikate nachweisen.
Dies zahlt sich für Sie aus, auch wenn qualifizierte Rechtsberatung und Vertretung etwas kostet. Kostentransparenz ist uns aber wichtig. Sie sollen vorher wissen, was Sie investieren um Ihr Recht zu erhalten.
1. Kostentransparenz
Sie steuern die Kosten!
a. Kostenlose Ersteinschätzung- Unser Service
Als besonderen Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Anliegen durch eine telefonische Direktdurchstellung zum zuständigen Fachanwalt oder zur zuständigen Fachanwältin in einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen zu lassen. Sie können uns in einem etwa 10-minütigen Telefongespräch kennenlernen und eine erste prognostische Einschätzung erhalten, ob sich ein Vorgehen mit anwaltlicher Hilfe lohnt, welche Chancen und eventuelle Risiken bestehen und Fragen zum weiteren Vorgehen stellen.
Diese kostenlose Ersteinschätzung erfolgt regelmäßig ohne Wartezeit, wenn der zuständige Anwalt oder die zuständige Anwältin nicht gerade im Gespräch ist, völlig unverbindlich und kostenfrei. Sie können auch von unserem Rückrufservice profitieren, wenn Sie Ihre Telefonnummer hinterlassen.
Die kostenlose Ersteinschätzung erfolgt immer telefonisch,ero90qwlk allerdings können Sie uns auch eine E-Mail senden mit Ihrer Telefonnummer und wir rufen Sie dann für die Ersteinschätzung durch uns zurück.
b. Erstberatung
Wünschen Sie eine anwaltliche Erstberatung, die die weiteren Schritte und Durchsetzungsmöglichkeiten beleuchtet und nach Prüfung sämtlicher relevanter Unterlagen auch Detailfragen beantwortet, können Sie diese in einem persönlichen Termin in angenehmer Atmosphäre in unseren modernen Kanzleiräumen am Kurfürstendamm erhalten, auf Wunsch aber auch telefonisch oder in einem Videochat oder per E-Mail..
Für diese Erstberatung fallen je nach Umfang und Thematik maximal 190 € netto zuzüglich Umsatzsteuer an. Bei einer folgenden Mandatierung werden diese Kosten auf weitere Gebühren natürlich angerechnet.
c. Mandat
Wenn Sie uns dann für eine außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder Verhandlungen mit der Gegenseite oder ein gerichtliches Vorgehen ein Mandat erteilen, richten sich unsere Gebühren regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das bundesweit die Rechtsanwaltsgebühren für alle Rechtsanwält*innen gültig festlegt, es sei denn wir haben auf Ihren Wunsch eine individuelle Vergütungsvereinbarung geschlossen.
Bei einer individuellen schriftlichen Vergütungsvereinbarung erhalten Sie minutengenaue Zeitaufstellungen unserer anwaltlichen Tätigkeit und der Stundensatz wird je nach Art, Umfang und Schwierigkeit des Mandats vorab mit Ihnen einvernehmlich festgelegt.
Sie erhalten auch eine Prognose zum voraussichtlichen Zeitaufwand, dass auch hier die Kosten immer im Rahmen und für Sie steuerbar bleiben.
2. Kostenübernahme durch Dritte
a. Rechtsschutzversicherung – unser Service Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung !
Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, wird diese in den meisten Fällen die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren und eventuelle Prozesskosten übernehmen.
Die Übernahme der Kosten werden vorher durch uns für Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung geklärt. Wir erhalten dann dementsprechend eine Deckungszusage der Versicherung und Sie sind nicht mit irgendwelchem Schriftverkehr oder einer Kommunikation mit der Versicherung belastet, sondern profitieren bequem von unserem Service, dies für Sie zu übernehmen.
Dies uns als Anwält*innen zu überlassen empfiehlt sich auch deshalb, weil es für uns als Fachanwält*innen häufig einfacher ist der Versicherung zu erläutern, dass ein Rechtsschutzfall vorliegt, bei dem die Versicherung eintreten muss.
Wir raten deshalb auch dringend dazu, nicht am Servicetelefon der Versicherung zu versuchen, selbst eine Kostenübernahme zu erreichen. Leider zeigt die Erfahrung häufig, dass, obwohl glasklare Versicherungsfälle mit Kostenübernahmeverpflichtung der RSV vorliegen, immer wieder versucht wird, zu Unrecht abzulehnen.
Nehmen Sie also diesen Service durch uns unbedingt in Anspruch!
b. Prozesskostenhilfe
Sollten Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse gerade eingeschränkt sein oder Sie ein niedriges Einkommen beziehen oder Sozialleistungen, steht regelmäßig auch die Prozesskostenhilfe zur Finanzierung eines Prozesses zur Verfügung. Wir klären mit Ihnen, ob dies für Sie in Betracht kommt und was hierzu beantragt werden muss.
c. Kostenübernahme durch Gegner*in
Bei der Geltendmachung berechtigter Ansprüche kann es, wenn der oder die Gegner*in sich im Verzug mit der Leistung befindet, auch in Betracht kommen, dass auch die Anwaltskosten durch diesen ersetzt werden müssen, die Sie aufwenden mussten. Ob das in Ihrem Fall in Betracht kommt, klären wir für Sie im Gespräch.