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Änderungskündigungen verständlich erklärt: Gehaltseinbußen oder Abschied

Erfahren Sie, worum es sich bei einer Änderungskündigung handelt, wann diese sogar zu weniger Gehalt führen kann und was Sie als Betroffene*r tun können.

Änderungskündigung weniger Gehalt
Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen rechtliche Unterstützung? Rufen Sie uns an unter 030 / 890644-0 oder schreiben Sie uns jetzt eine Mail an info@marten-graner.de.

Wir erläutern Ihnen die Details und geben hilfreiche Tipps für das weitere Vorgehen.

Inhalt:

  1. Was ist eine Änderungskündigung?
  2. Änderungskündigung erhalten – Das können Sie tun
  3. Kann eine Änderungskündigung zu weniger Gehalt führen?
  4. Die Änderungskündigung im Überblick
  5. FAQ

1. Was ist eine Änderungskündigung?

Kündigt Ihr/Ihre Arbeitgeber*in das bestehende Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen und unterbreitet er oder sie Ihnen nach Ablauf der Kündigungsfrist einen neuen Arbeitsvertrag mit geänderten Bedingungen, handelt es sich um eine sogenannte Änderungskündigung.

Das bedeutet: in der Änderungskündigung ist immer auch eine Beendigungskündigung des Vertrages zu den bisherigen Bedingungen enthalten.

Eine Änderungskündigung kann das bestehende Arbeitsverhältnis beenden und wird zur reinen Beendigungskündigung, sofern sie auf das Angebot der Änderung der Arbeitsbedingungen nicht fristgerecht reagieren. Die Änderung der Bedingungen des Arbeitsverhältnisses kann diverses zum Inhalt haben.

Das können sein:

  • Veränderungen der Arbeitszeiten
  • Anpassung der Arbeitsaufgaben
  • Verlagerung des Arbeitsortes
  • Rücknahme von Firmenwagen
  • Streichung von vereinbarten Zusatzleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld bzw. Bonuszahlungen
  • Anpassungen des Gehaltes

Üblicherweise kann der oder die Arbeitgeber*in im Rahmen seines Direktionsrechtes die Verpflichtungen der Mitarbeiter*innen hinsichtlich der Arbeitsaufgaben, der Arbeitszeit und des Arbeitsortes konkretisieren. Sofern diese jedoch im Arbeitsvertrag ausreichend konkretisiert sind, hat er/sie wenig Spielraum für Änderungen und wird im Bedarfsfall den Weg der Änderungskündigung beschreiten.

Im positiven Fall möchte der bzw. die Arbeitgeber*in durch den Ausspruch der Änderungskündigung eine krankheitsbedingte oder betriebsbedingte Kündigung vermeiden oder die Struktur soll intern neu geordnet werden.

Natürlich kann Ihr*e Arbeitgeber*in das Vertragsverhältnis nur unter bestimmten Voraussetzungen abändern. Gem. § 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zur Änderungskündigung ist die Änderung der Arbeitsbedingungen nur dann rechtens, wenn diese nicht sozial ungerechtfertigt sind.

Dies bedeutet, dass die Änderungskündigung wie jede Kündigung gerichtlich angegriffen und überprüft werden kann. Dies bedeutet auch hier läuft wie bei der Beendigungskündigung eine Klagefrist von 3 Wochen.

Es kommt immer wieder vor, dass Änderungskündigungen der juristischen Prüfung nicht standhalten und eine der folgenden Voraussetzungen nicht erfüllen:

  • Die Änderungskündigung muss den Formerfordernissen entsprechen – Schriftform!
  • Das Unternehmen muss nachweisen, dass eine Weiterbeschäftigung zu den gleichen Vertragsbedingungen unmöglich ist und es keine milderen Mittel zur Abänderung der Situation gibt. Das gilt auch bei personenbedingten Kündigungen, bspw. im Falle chronischer Erkrankungen. Die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein.
  • Die gesetzlichen (bzw. die Fristen aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag) müssen eingehalten sein.
  • Das neue Vertragsangebot muss maßvoll sein und darf sich nur auf die unumgänglichen Änderungen beziehen. Die neuen Rahmenbedingungen müssen präzise, klar und deutlich erkennbar sein.  
  • Der Sonderkündigungsschutz muss beachtet werden.

Um juristisch korrekt beurteilen zu können, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, lassen Sie sich bitte beraten. 

2. Änderungskündigung erhalten – Das können Sie tun

Vorausgeschickt: Wir raten Ihnen nicht vorschnell das Änderungsangebot anzunehmen. Die schnelle Rücksprache mit einem/ einer erfahrenen Fachanwalt*in für Arbeitsrecht ist aber dringend geboten, da wie bei er Beendigungskündigung auch hier eine Klagefrist von 3 Wochen läuft!   

Ihre erste  und meist beste Option – Die Annahme der Änderungskündigung unter Vorbehalt

Sollten Sie eine Änderungskündigung erhalten, lehnen Sie diese nicht vorschnell ab. In der Folge würde sich die Änderungskündigung automatisch in eine Kündigung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses umwandeln.

Bitte handeln Sie also nicht unüberlegt, sondern nehmen Sie im Zweifelsfall die Änderungskündigung „unter Vorbehalt“ an. Eine entsprechende Vorbehaltserklärung bedeutet, dass Sie das neue Angebot nur annehmen unter dem Vorbehalt, dass die Änderung der bisherigen Arbeitsbedingungen wirksam sein sollte. Dies kann mit einer Klage, die innerhalb von drei Wochen erhoben werden muss, über das Arbeitsgericht überprüft werden.

Lassen Sie sich bei der Formulierung der Vorbehaltserklärung von erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht helfen. 

Die Vorbehaltserklärung sollte unbedingt schriftlich –  per Einschreiben und zusätzlich digital zugehen. Zugangsnachweise für diese Erklärung sollten Sie unbedingt haben.

Im Falle des Zugangs einer Änderungskündigung empfehlen wir Ihnen umgehende rechtliche Beratung einzuholen und das weitere Vorgehen und Ihre Möglichkeiten zu besprechen. Dies allein schon wegen der laufenden Klagefrist und der Annahmefrist. Sie können dann die Rechtsgültigkeit durch ein Arbeitsgericht prüfen lassen und eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Sollten Sie diesen Rechtsstreit verlieren, wird das Arbeitsverhältnis zu den neuen Bedingungen fortgeführt. Die Kündigungsschutzklage sollten Sie nie ohne rechtliche Beratung und Unterstützung durch einen oder eine Fachanwalt*in für Arbeitsrecht einreichen.

Beachten Sie: Die Klage muss unbedingt im Rahmen der Klagefrist von drei Wochen eingereicht werden. 

Kündigungsschutzklage Frist

Mehr zum Thema Kündigungsschutzklage lesen Sie in diesem Beitrag

Die zweite Option – Ablehnen der Änderungskündigung

Sie lehnen das in der Änderungskündigung enthaltene Änderungsangebot ab? Dann geht es allein um die Frage, ob die in der Änderungskündigung enthaltene Beendigungskündigung wirksam ist oder nicht.

Auch hier gilt: Damit die Kündigung vom Gesetz nicht als wirksam betrachtet wird, muss unbedingt innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden. Dies ist eine Notfrist. Wird diese versäumt, gilt im Regelfall die Kündigung als wirksam.

Es wird immer wieder Fälle geben, in denen Mitarbeiter*innen vielleicht auf dieses „Zeichen” gewartet haben und eine Änderungskündigung als Anstoß sehen, sich zu verändern. Dann folgen in der Praxis auch häufig Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag

Unzufriedenheit hinsichtlich der Aufgaben, des Arbeitsumfeldes oder der Perspektiven sind keine guten Treiber für eine ausgeglichene und zufriedene Arbeitsbeziehung. Manchmal braucht es diesen kleinen Anstoß. Sollten Sie die Entscheidung treffen, die Änderungskündigung abzulehnen, kann es dafür nachvollziehbare, individuelle Gründe geben. In vielen Fällen kann es jedoch hilfreich sein, vorab mit einer vertrauten Person zu sprechen.

Ihre dritte Option – Akzeptieren der Änderungskündigung

Als dritte Option haben Sie natürlich die Möglichkeit, die geänderten Rahmenbedingungen sofort zu akzeptieren und nach Ablauf der Kündigungsfrist Ihr Arbeitsverhältnis zu den angepassten Bedingungen fortzuführen.

Das wird vermutlich gerade dann der Fall sein, wenn sich Ihre Arbeitsbedingungen aufgrund einer Erkrankung ändern oder ändern müssen, weil bestimmte Aufgaben nicht mehr ausgeführt werden können. Verantwortungsvolle Arbeitgeber*innen führen entsprechende Vorgespräche und versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden.   

3. Kann eine Änderungskündigung zu weniger Gehalt führen?

In vielen Fällen ist der Ausspruch einer Änderungskündigung auch mit einer Reduzierung der Gehaltszahlungen verbunden. Da negative Gehaltsveränderungen erhebliche Folgen für den oder die Arbeitnehmer*in haben, gelten vergleichsweise nochmals strengere Anforderungen.

Gehaltskürzungen streben Unternehmen insbesondere dann an, wenn Firmen existenziell bedroht sind. Im Falle einer Kündigungsschutzklage muss der bzw. die Arbeitgeber*in jedoch beweisen, dass die beabsichtigte Lohnkürzung das mildeste Mittel war, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Hat Ihr oder Ihre Arbeitgeber*in diesen Kündigungsgrund angegeben, raten wir auf jeden Fall zur Rücksprache mit einem oder einer Fachanwalt*in für Arbeitsrecht und in den meisten Fällen zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage. Warum? In einem Urteil aus dem Kalenderjahr 2005 hat das Bundesarbeitsgericht Änderungskündigungen mit Lohnreduzierungen aufgrund wirtschaftlicher Erfordernisse nur dann als rechtsgültig erklärt, wenn

  • das Aufrechterhalten der aktuellen Personalkosten, betrieblich nicht mehr auffangbare Verluste verursacht
  • dies zu Entlassungen führen würde
  • die Schließung des Betriebes nicht abwendbar wäre
  • im Rahmen eines Sanierungsplanes des gesamten Unternehmens nachgewiesen werden kann, dass die beabsichtigten Lohnkürzungen zielführend für die Rettung des Unternehmens sind

Sie sehen, eine Gehaltskürzung im Rahmen einer Änderungskündigung aufgrund wirtschaftlicher Gründe ist nicht einfach, zwar als letztes Mittel grundsätzlich möglich und sehr schwer für das Unternehmen durchsetzbar.

4. Die Änderungskündigung im Überblick

  • Eine Änderungskündigung bedeutet, dass der oder die Arbeitgeber*in das bestehende Arbeitsverhältnis beendet und zugleich einen neuen Vertrag mit geänderten Bedingungen anbietet
  • Änderungskündigungen können verschiedene Aspekte des Arbeitsverhältnisses betreffen
  • Die rechtlichen Voraussetzungen müssen eingehalten werden
  • Gehaltsabsenkungen sind sehr selten per Änderungskündigung möglich, müssen aber strengen Anforderungen standhalten
  • Überlegtes Handeln und Abwägen der Reaktionsmöglichkeiten sind unbedingt notwendig – aber schnelles Handeln zugleich wegen der Klagefrist von 3 Wochen
  • Die Optionen: Annahme, Annahme unter Vorbehalt und Ablehnung
  • Die Rücksprache mit einem oder einer Anwalt*in für Arbeitsrecht wird unbedingt und vor allem schnell empfohlen!

5. FAQ

Was ist eine Änderungskündigung?

Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des bestehenden Arbeitsvertrags, gefolgt von einem Angebot für einen neuen Vertrag (nach Ablauf der Kündigungsfrist) mit geänderten Arbeitsbedingungen. Dies bedeutet, dass die Kündigung des alten Vertrags immer Teil der Änderungskündigung ist. Die Änderungen können verschiedene Aspekte des Arbeitsverhältnisses betreffen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Änderungskündigung erhalten haben?

Ihre erste und meist beste Option ist die Annahme der Änderungskündigung unter Vorbehalt. Dies ermöglicht es Ihnen, das Angebot anzunehmen, während Sie gleichzeitig die Möglichkeit haben, die Änderungen vor Gericht überprüfen zu lassen. Es ist wichtig, rechtzeitig rechtliche Beratung einzuholen.

Die zweite Option wäre die Ablehnung der Änderungskündigung. Lehnen Sie das in der  Änderungskündigung enthaltene Änderungsangebot ab, dann geht es allein um die Frage, ob die in der Änderungskündigung enthaltene Beendigungskündigung wirksam ist oder nicht.

Ihre dritte Option ist das Akzeptieren der Änderungskündigung. Akzeptieren Sie die Änderungskündigung, können Sie Ihr Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist zu den angepassten Bedingungen fortführen.

Kann eine Änderungskündigung zu weniger Gehalt führen?

Ja, Änderungskündigungen können mit Gehaltskürzungen verbunden sein. Allerdings müssen strenge Anforderungen erfüllt sein, um solche Kürzungen rechtlich durchzusetzen. In der Regel muss der Arbeitgeber nachweisen, dass dies das mildeste Mittel ist, um das Unternehmen zu retten, und es gelten bestimmte Bedingungen.

Urhebervermerk: © Canva / Nataliya Vaithkevich von Pexels

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