Kündigung bei Krankheit – So können Sie vorgehen

Sollten Sie krankheitsbedingt für einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sein, sind Sie allein dadurch schwer belastet. Will Sie Ihr*e Arbeitgeber*in aufgrund dessen kündigen, verbessert dies Ihre Situation natürlich nicht. 

Hier erfahren Sie, was Sie zum Sachverhalt der Kündigung bei Krankheit wissen müssen und wie Sie vorgehen können.

Krankenstand Kündigung
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Inhalt

  1. Rechtliche Hintergründe zur Kündigung bei Krankheit
  2. Welche Voraussetzungen gelten bei der Kündigung bei Krankheit?
  3. Welche Probleme können auftauchen?
  4. Fazit

1. Rechtliche Hintergründe zur Kündigung bei Krankheit

Auch wenn Sie ein ärztliches Attest als Rechtfertigung für Ihre Arbeitsunfähigkeit vorlegen, ist dem oder der Arbeitgeber*in die Kündigung bei Krankheit unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Sie arbeiten in einem Kleinbetrieb: Dies trifft zu, wenn in einem Betrieb zehn oder weniger Arbeitnehmer*innen beschäftigt sind. Hier ist die Kündigung ohne Angabe von Gründen immer möglich wenn die Kündigungsfrist gewahrt bleibt. 
  • Sie befinden sich in der Probezeit: Arbeiten Sie noch nicht länger als sechs Monate bei Ihrem oder Ihrer Arbeitgeber*in, kann eine Kündigung bei Krankheit ohne Weiteres erfolgen.

Trifft keiner der beiden Fälle zu, fallen Sie unter das Kündigungsschutzgesetz. Jenes erschwert es dem oder der Arbeitgeber*in, Sie ohne Weiteres zu entlassen. 

Die Möglichkeit zur Kündigung bei Krankheit besteht dann allerdings noch immer. Das trifft zu, wenn Sie innerhalb eines Jahres insgesamt länger als sechs Wochen krankgeschrieben waren. Auch bei einer andauernden Leistungsverringerung durch einen Unfall oder eine Krankheit ist dies möglich. 

In dem Fall muss zunächst ein sogenanntes  Betriebliches Eingliederungsmanagement eingeleitet werden. 

Dieses soll Ihnen die Arbeit erleichtern, um einen erneuten Ausfall zu verhindern oder vorzubeugen. Nur, wenn der oder die Arbeitgeber*in ein solches Eingliederungsmanagement zuvor durchführt, kann eine krankheitsbedingte Kündigung im Einzelfall auch wirklich begründet sein.

2. Welche Voraussetzungen gelten bei der Kündigung bei Krankheit?

Es muss sichergestellt werden, dass die folgenden drei Voraussetzungen gegeben sind:

Eine negative Gesundheitsprognose 

Der oder die Arbeitnehmer*in wird laut jener Prognose in Zukunft weiterhin häufig fehlen, oder die im Arbeitsvertrag festgelegten Leistungen nicht erbringen können.

Ein Beweis der Beeinträchtigung betrieblicher Interessen 

Dieser zeigt auf, wie stark die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens an der Arbeitsunfähigkeit des oder der Angestellten leiden.

Eine Interessenabwägung 

Die Kündigung bei Krankheit muss die einzig verbliebene Möglichkeit sein. Der oder die Arbeitgeber*in muss dem oder der Mitarbeiter*in, wenn dies möglich ist, eine andere Beschäftigung geben, die dessen oder deren Fähigkeiten gerecht ist.

Haben Sie eine Kündigung erhalten, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen vor Gericht zu gehen und ein Kündigungsschutzverfahren einzuleiten. Dies lohnt sich in den meisten Fällen.

3. Welche Probleme können auftauchen?

Die Aussicht auf den Verlust Ihres Arbeitsplatzes wirkt häufig überfordernd. Aber es ist wichtig, besonders in dieser Situation einen kühlen Kopf zu bewahren und konzentriert vorzugehen. 

Deshalb ist es ratsam, sich professionelle Hilfe von einem oder einer Rechtsanwalt*in zu holen, welche*r Sie sachlich beraten und die Situation realistisch beurteilen kann. Schließlich können beispielsweise folgende Fehler und Probleme auftauchen, sollten Sie zu überstürzt auf eigene Faust handeln:

  • Sie unterschätzen Ihre Möglichkeiten: Die Chancen, durch eine Klage vor Gericht Ihren Beruf zu behalten, oder zumindest eine Abfindung zu erhalten, stehen relativ hoch. Durch das Kündigungsschutzgesetz gestaltet sich eine Kündigung bei Krankheit für den oder die Arbeitgeber*in kompliziert.
  • Sie halten die Klagefrist von drei Wochen nicht ein: Die Kündigung ist in diesem Fall regelmäßig wirksam.
  • Der Verzicht auf einen oder eine Anwalt*in wird oft zum Nachteil: Versehentlich können Ihnen Fehler beim Vortragen des Sachverhalts vor Gericht unterlaufen. Dies kann Ihren Erfolg beim Verfahren einschränken oder verhindern. Bei der Verhandlung um eine Abfindung braucht es zudem viel Geschick und Erfahrung auf diesem Gebiet. Darüber verfügt oft nur ein*e Anwalt*in. Außerdem befinden Sie sich im Nachteil, sollte die Gegenseite durch eine*n Anwalt*in vertreten sein. 

4. Fazit

Auch wenn eine Kündigung bei Krankheit unter bestimmten Umständen wirksam ist, ist eine Klage oft empfehlenswert. 

Zum einen unterlaufen dem oder der Arbeitgeber*in beim Prozess häufig Fehler, welche dazu führen können, dass sich die Kündigung als unwirksam herausstellt.

Schließlich ist es ihm oder ihr aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nicht möglich, genaue Informationen über Ihren Gesundheitszustand zu erlangen. Deshalb treten beispielsweise bei der Gesundheitsprognose häufig Fehler auf. 

Zum anderen ist es mithilfe eines oder einer Anwalt*in oft möglich, über eine möglichst hohe Abfindung zu verhandeln.

Bilderquellennachweis: © Antonio Guillen Fernández | Panthermedia

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