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Betriebsbedingte Kündigungen können auch innerhalb der Probezeit einer*eines Arbeitnehmerin*s ausgesprochen werden. Doch ist die*der Arbeitgeber*in innerhalb der Probezeit nicht dazu verpflichtet, einen Grund für eine Kündigung anzugeben. Die Kündigung kann während der Probezeit ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Eine vertragliche Vereinbarung zur Abwicklung der Restansprüche kann nach einer Kündigung in bestimmten Situationen sinnvoll sein, wenn die/der Arbeitnehmer*in z.B. keine Klage gegen die Kündigung erheben will, aber die/der Arbeitgeber*in eine Abfindung anbietet, um auch einen Rechtsstreit zu vermeiden. Wird eine solche Vereinbarung nach einer Kündigung vereinbart, spricht man von einem Abwicklungsvertrag. Wir erklären in diesem Beitrag was es mit der Aufhebungsvereinbarung bzw. dem Abwicklungsvertrag auf sich hat und was Arbeitnehmer*innen dabei unbedingt beachten sollten.
Eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung wird dann von der*dem Arbeitgeber*in ausgesprochen, wenn Sie als Arbeitnehmer*in in einem besonders schweren Maße gegen ihre Arbeits- oder Vertragspflichten verstoßen haben. Eine solche Kündigung wird daher nicht ausgesprochen, wenn man einmal wenige Minuten verspätet zur Arbeit erscheint.
Um einer betriebsbedingten Kündigung zuvor zu kommen, können Sie einen Aufhebungsvertrag aushandeln. Wir beraten Sie und holen dabei die optimale Abfindung für Sie raus.
Um einer betriebsbedingten Kündigung zuvor zu kommen, können Sie einen Aufhebungsvertrag aushandeln. Wir beraten Sie und holen dabei die optimale Abfindung für Sie raus.
Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen Ihren Lohn nicht nach Kündigung? Was Sie tun können und wie lange Sie die Zahlung noch einfordern können, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.