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Beate Marten

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Marten & Graner Rechtsanwälte

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Eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung wird dann von der*dem Arbeitgeber*in ausgesprochen, wenn Sie als Arbeitnehmer*in in einem besonders schweren Maße gegen ihre Arbeits- oder Vertragspflichten verstoßen haben. Eine solche Kündigung wird daher nicht ausgesprochen, wenn man einmal wenige Minuten verspätet zur Arbeit erscheint.
Um einer betriebsbedingten Kündigung zuvor zu kommen, können Sie einen Aufhebungsvertrag aushandeln. Wir beraten Sie und holen dabei die optimale Abfindung für Sie raus.
Um einer betriebsbedingten Kündigung zuvor zu kommen, können Sie einen Aufhebungsvertrag aushandeln. Wir beraten Sie und holen dabei die optimale Abfindung für Sie raus.
Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen Ihren Lohn nicht nach Kündigung? Was Sie tun können und wie lange Sie die Zahlung noch einfordern können, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Welche Formulierungen zwar positiv klingen können, aber tatsächlich gar nicht sind und wann Sie ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen sollten, zeigen wir in diesem Beitrag.