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Wann und für wen ist ein Ehevertrag sinnvoll? – Tipps von dem oder der Fachanwalt*in

Sie wollen heiraten oder leben bereits in einer harmonischen Ehe? Ein Ehevertrag ist dann ratsam, wenn man bereits vor oder während der Ehe klären möchte, welche Rahmenbedingungen für das Zusammenleben sowie die Auflösung der Partnerschaft gelten sollen.

Ehevertrag
Möchten Sie einen Ehevertrag aufsetzen? Melden Sie sich bei uns telefonisch unter 030 / 890644-0 oder schriftlich an die E-Mail-Adresse: info@marten-graner.de

Vor allem die Regelung der Scheidungsfolgen ist sinnvoll, wenn Partner*innen mit ungleichen Einkommenssituationen zusammen finden.

Vielen erscheint ein solcher Vertrag als eine Art Vertrauensmangel oder schlicht wenig sinnvoll. Ihr Ziel ist schließlich eine lange, glückliche Ehe und nicht die Trennung. Sehen Sie es positiv:

Niemand weiß, was in einigen Jahren ist und eine Scheidung ist in der Regel für niemanden einfach. Immerhin wird jede dritte Ehe in Deutschland geschieden.

Ein wohlüberlegter Ehevertrag kann helfen,  eine mögliche spätere Scheidung fair und möglichst unkompliziert zu gestalten.

Hält die Ehe, kann der Ehevertrag ebenfalls Vorteile mit sich bringen, zum Beispiel erbrechtlicher oder steuerrechtlicher Art. 

Sehen Sie sich jetzt unser kurzes Video an, indem wir Ihnen alles Wichtige zum Ehevertrag, was er enthält und warum er so wichtig ist, erklären:

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Alle Informationen aus dem Video sind hier auch noch einmal ausführlicher zum Nachlesen:

Inhalt

  1. Viele vertragliche Freiheiten
  2. Nachteile der Gütertrennung
  3. Die modifizierte Zugewinngemeinschaft
  4. Erbschaftsregelungen berücksichtigen
  5. Finanzielle Benachteiligungen vermeiden
  6. Individuelle Vertragsfreiheiten und ihre Grenzen

Viele vertragliche Freiheiten

Das Gesetz sieht als Regelfall  für die Ehe den Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor. Im Scheidungsfall wird dann – vereinfacht ausgedrückt – das während der Ehe entstandene Vermögen der Eheleute geteilt.  Dieses Modell wird oft von dem oder der ausgleichspflichtigen Ehepartner*in als ungerecht empfunden und kann im Einzelfall – etwas bei einer Unternehmensbewertung im Scheidungsfall-  eine Unternehmensgefährdung darstellen. 

Das Gesetz gestattet abweichende Regelungen vom gesetzlichen Güterstand, zum Beispiel: die Gütertrennung.

Diese stellt quasi das Gegenmodell zur Zugewinngemeinschaft dar und bedeutet eine strikte Trennung sowohl des in die Ehe mitgebrachten als auch des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens. Ein Vermögensausgleich im Falle der Scheidung findet bei der Vereinbarung einer Gütertrennung folglich nicht statt.

Eine Scheidung kann bei ehevertraglicher Vereinbarung der Gütertrennung schnell und ohne lästige Vermögensbewertung über die Bühne gehen.

Nachteile der Gütertrennung

Für den oder die finanziell schwächer gestellte*n Ehepartner*in birgt die Vereinbarung der Gütertrennung aber auch Risiken. Hat ein*e Ehepartner*in während der Ehe nicht gearbeitet und sich stattdessen überwiegend um Haushalt und Kinder gekümmert, steht er oder sie im Scheidungsfall ohne finanzielle Mittel dar.

Ob und wie lange ein nachehelicher Unterhalt gezahlt wird, ist ungewiss und hängt von sehr verschiedenen Faktoren ab.

Aber auch, wenn die Ehe hält kann die Gütertrennung finanzielle Nachteile mit sich bringen. Stirbt ein*e Ehepartner*in, muss der oder die überlebende Ehepartner*in mit erheblichen Steuernachteilen rechnen, da ihm*ihr die steuerliche Vergünstigung, ein Viertel des Vermögens steuerfrei zu erhalten, bei der Gütertrennung nicht zusteht.

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft

Die Gütertrennung ist entgegen der weit verbreiteten Vorstellung vieler Ehepartner*innen jedoch nicht die einzige Alternative, um der Zugewinngemeinschaft zu entkommen.

Es besteht auch die Möglichkeit durch den Abschluss eines Ehevertrags die Zugewinngemeinschaft nur für den Scheidungsfall auszuschließen. Damit können die oben dargestellten steuerlichen Nachteile der Gütertrennung im Todesfalle eines oder einer Ehegatt*in vermieden werden. 

Das Thema ist allerdings sehr komplex: Ein Ehevertrag dient dazu, unnötigen Komplikationen und nervenaufreibenden, kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzungen bei einer Scheidung vorzubeugen.

Die Interessen beider Ehepartner*innen sollten bei der Gestaltung eines Ehevertrages berücksichtigt werden.

Juristische Verträge bergen jedoch Fallstricke und Tücken. Ein*e Fachanwalt*in kennt diese und unterstützt Sie bei einem auf Ihre individuellen Wünsche und Verhältnisse abgestimmten Vertrag, der auch vor Gericht bestand hat.

Erbschaftsregelungen berücksichtigen

Wussten Sie, dass sich der Güterstand auch auf das Erbe auswirken kann? Ihr Vertrag beeinflusst unter Umständen, wie viel der oder die Partner*in im Todesfall erbt und somit, wie gut er oder sie finanziell abgesichert ist.

Nehmen Sie daher die Hilfe eines oder einer Fachanwalt*in für Familienrecht in Anspruch. Das gibt Ihnen beiden die Gewissheit, dass eine an sich gut gemeinte Vereinbarung keine nachteiligen Konsequenzen birgt.

Finanzielle Benachteiligungen vermeiden

Das Bürgerliche Gesetzbuch erlaubt zwar vertragliche Freiheiten in der Gestaltung, es gibt jedoch Grenzen.

Solche betreffen die grundsätzliche Benachteiligung eines oder einer Ehepartner*in, aber auch Unterhaltsregelungen: Sie dürfen Vereinbarungen zum Unterhalt, zum Güterstand und zum Versorgungsausgleich treffen, im Einzelfall können solche Vereinbarungen aber nichtig sein.

Hier ist die Beratung durch den oder die Fachanwalt*in für Familienrecht wichtig und unerlässlich.

Schließlich dient der Ehevertrag dazu, sich „in guten Zeiten“ einvernehmlich mit dem oder der Partner*in über finanzielle Angelegenheiten im Scheidungsfall zu einigen. Ein*e Fachanwalt*in unterstützt Sie dabei, dass im Ernstfall tatsächlich alles so geregelt ist, wie Sie es beide wünschen.

Diesen Ernstfall erhoffen Sie sich natürlich nicht. Tritt er nicht ein, ist das umso erfreulicher.

Andernfalls haben Sie bereits während der Ehe die Gewissheit, dass weder Sie noch Ihr*e geliebte*r Partner*in eines Tages die sprichwörtliche „schmutzige Wäsche waschen“, was eine Trennung so viel schwerer macht.

Individuelle Vertragsfreiheiten und ihre Grenzen

Ihr Ehevertrag soll im Ernstfall vor Gericht “standhalten“, das heißt er muss wirksam vereinbart worden sein. Was nützt Ihnen der beste Vertrag, der im Scheidungsfalle nicht gilt.  

Die Vertragsfreiheit beim Abschluss eines Ehevertrages ist zwar recht großzügig ausgestaltet, hat aber auch ihre Grenzen.

Es kommt sowohl auf die persönlichen als auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Ausgestaltung eines Ehevertrages an. Manchmal kommt es auf Details und Feinheiten an, ebenso auf die Verhältnismäßigkeit einzelner Vereinbarungen.

Einem Laien sind die juristischen Fallstricke kaum bewusst – ein*e Fachanwalt*in dagegen kennt sie. Er oder sie berät Sie ausführlich und gestaltet den Vertrag so, dass Ihre Interessen auch wirklich berücksichtigt werden und im Falle des Falles wirksam sind.

Letztendlich soll Ihnen der Vertrag Sicherheit geben und dann auch von einem Gericht anerkannt werden.

Fazit: Lassen Sie den Ehevertrag von einem oder einer Fachanwalt*in für Familienrecht entwerfen, stellen Sie letztendlich sicher, dass nicht einzelne Klauseln oder gar der gesamte Vertrag im Ernstfall  für nichtig erklärt wird.

Bilderquellennachweis: Joel Overbeck / Unsplash

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