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Scheidung

Eine Scheidung ist für beide Partner*innen ein langwieriger und oft schmerzlicher Prozess. Dieser Prozess muss durch die Beratung eines oder einer guten Fachanwalt*in für Familienrecht begleitet werden.

Scheidung
Benötigen Sie fachliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung? Rufen Sie uns an unter 030 / 890644-0 oder schreiben Sie uns an info@marten-graner.de

Der oder die Fachanwalt*in behält alle rechtlichen Details im Überblick und unterstützt Sie darin, Vereinbarungen zu finden, die für beide Parteien akzeptabel sind. 

Scheidungen brauchen Augenmaß, damit belastbare und fristgerechte Ergebnisse entstehen. Dieses Augenmaß holen Sie sich mit einem oder einer erfahrenen Fachanwalt*in für Familienrecht an Ihre Seite. 

Inhalt

  1. Vor der Scheidung steht das Trennungsjahr
  2. Einvernehmlichkeit verkürzt die Scheidungsdauer
  3. Scheidungen haben feste Handlungsschritte
  4. Scheidungskosten: Feste Größe und trotzdem variabel
  5. Scheidungsverfahren brauchen einen guten Lotsen

Vor der Scheidung steht das Trennungsjahr 

Sie sehen für sich und Ihre*n Partner*in keine gemeinsame Zukunft mehr. Sie haben sich zur Scheidung entschlossen. Mancher stellt sich an diesem Punkt die Frage: Muss mein*e Partner*in dem Scheidungsbegehren zustimmen? Die Antwort lautet: Nein – aber Einvernehmlichkeit verkürzt den Scheidungsprozess. 

Der Gesetzgeber betrachtet die Ehe als besonders schützenswertes Gut. Darum verordnet er den Ehepartner*innen ein Trennungsjahr. Trennungsjahr bedeutet nicht, dass Sie sich von Ihrem oder Ihrer Partner*in räumlich trennen müssen. Aber es muss innerhalb Ihrer Wohnung eine klare Trennung von ‚Bett und Tisch‘ stattfinden. Niemand wird Sie zuhause besuchen und diese Tatsache überprüfen. 

Setzen Sie also mit Ihrem oder Ihrer Partner*in ein entsprechendes, beiderseitig unterschriebenes Schriftstück auf. Verweigert Ihr*e Partner*in die Zustimmung, lassen Sie das Dokument durch eine*n Zeug*in bestätigen. 

Der Scheidungsantrag darf nach Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden – allerdings nur mit Einverständnis Ihres oder Ihrer Partner*in.

Einvernehmlichkeit verkürzt die Scheidungsdauer

Das gesetzliche Trennungsjahr ist vorüber. Jetzt können Sie den Scheidungsantrag einreichen. An diesem Punkt fragt sich jeder: Wie lange wird meine Scheidung dauern?

Am schnellsten wickeln die Gerichte einvernehmliche Scheidungen ohne Versorgungsausgleich ab. Einvernehmlich bedeutet: Sie haben sich mit Ihrem oder Ihrer Partner*in über die ‚Folgesachen‘ geeinigt: 

Kein Versorgungsausgleich heißt: Sie müssen Ihrem oder Ihrer Ex-Partner*in keine Rentenanteile übertragen. Solche Scheidungen sind in der Regel innerhalb von vier Monaten abgewickelt. 

Mit Versorgungsausgleich braucht es zwischen fünf und neun Monaten für das Scheidungsverfahren. Am längsten dauern streitige Scheidungen. Sie ziehen sich mitunter mehrere Jahre hin und wirken auf beide Parteien zermürbend. Ein*e seriöse*r Fachanwalt*in für Familienrecht strebt immer einvernehmlich tragfähige Lösungen an. 

Scheidungen haben feste Handlungsschritte

Scheidungen müssen vor dem örtlich zuständigen Familiengericht beantragt werden. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang. Sie beauftragen eine*n Fachanwalt*in für Familienrecht mit Ihrem ‚Fall‘. Diese*r stellt mit dem Scheidungsantrag dem Gericht die juristisch belastbare Grundlage für den Scheidungsbeschluss zur Verfügung. 

Der Scheidungsantrag muss nur von einem oder einer Ehepartner*in gestellt werden. Das Familiengericht leitet das Schriftstück an den oder die nicht-antragstellende*n Ehepartner*in zur Stellungnahme weiter. Diese*r widerspricht dem Scheidungsbegehren oder stimmt ihm zu.

Im Anschluss an die Stellungnahme verschickt das Familiengericht Berechnungsformulare für den Versorgungsausgleich sofern dieser nicht vertraglich ausgeschlossen wurde. Erst wenn der Versorgungsausgleich berechnet ist, wird ein Scheidungstermin anberaumt. Es herrscht Anwesenheitspflicht für beide Ehepartner*innen. 

Die Verhandlung nimmt selten länger als 15 Minuten in Anspruch. Werden Anträge beispielsweise zum Unterhalt oder zum Zugewinnausgleich eingereicht, verzögert sich das Scheidungsverfahren. Es empfiehlt sich, diese Punkte nach Möglichkeit bereits im Vorfeld unter Anleitung eines oder einer erfahrenen Fachanwalt*in für Familienrecht zu klären. 

Scheidungskosten: Feste Größe und trotzdem variabel

Scheidungskosten sind einfach und kompliziert zugleich. Einfach, weil sie aus den überschaubaren Posten Gerichtsgebühren und Anwaltskosten bestehen. Kompliziert, weil Anwaltskosten variieren und hartnäckige Streitpunkte weitere Kosten in die Rechnung bringen können. 

Ausgangspunkt der Kostenberechnung ist der Verfahrenswert Ihrer Scheidungssache. Für seine Berechnung addiert das Gericht die Nettoverdienste der Noch-Eheleute und nimmt sie mal drei. Ein allgemeingültig festgelegter Bruchteil dieses Verfahrenswerts entfällt dann auf die Gerichtsgebühren, ein anderer auf die Rechtsanwaltskosten. 

Generell gilt: Je umfassender Sie sich mit Ihrem oder Ihrer Partner*in einig werden können, desto weniger kostet die Scheidung. Nehmen wir fürs konkrete Beispiel ein kinderloses Ehepaar mit 4.000 Euro Nettoverdienst, das sich einvernehmlich trennt. Die Scheidungskosten liegen in diesem Fall zwischen 2.000 und 2.500 Euro.

Scheidungsverfahren brauchen einen guten Lotsen

Anwält*innen für Familienrecht kennen sich aus. Sie wissen, wann welche Formalitäten zu erledigen sind, beantworten Ihnen geduldig und verständlich Ihre Fragen und wirken darauf hin, dass Ihre Scheidung so stressfrei und zufriedenstellend wie möglich über die Bühne geht. 

Ein*e gute*r Fachanwalt hilft Ihnen Geld und Nerven zu sparen, indem er das Verfahren durch lebensfähige Lösungen abkürzt und mit seinen Möglichkeiten auf eine einvernehmliche Trennung hinwirkt. Er macht seine Kosten transparent und wägt die Vor- und Nachteile von Verhaltensweisen und Forderungen ab. 

Ein erfahrener Scheidungsanwalt ist mit der prekären Gefühlslage seiner Klienten vertraut. Er weiß die richtigen Fragen zu stellen und die richtigen Worte zu finden. In schwierigen Gewässern brauchen Sie einen Lotsen, der das Revier kennt. Der gute Fachanwalt für Familienrecht bringt Sie aus den gefährlichen Untiefen Ihres Scheidungsverfahrens sicher heraus.

Bilderquellennachweis: Jackson Simmer / Unsplash

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