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Trennungsfolgenvereinbarung

Die Trennung von dem oder der Partner*in ist immer eine emotional belastende Situation.

Auch dann, wenn sie im Einvernehmen erfolgt. Sind gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden, muss eine Abstimmung über die Betreuung, die Wohnsituation und auch den Unterhalt für die Kinder möglichst schnell erfolgen.

Trennungsfolgenvereinbarung
Haben Sie sich getrennt und haben Fragen zur Trennungsfolgenvereinbarung? Rufen Sie uns an unter 030 / 890644-0 oder schreiben Sie uns an marten@marten-graner.de.

Hinzu kommt noch die Regelung, wer welche Möbel behält, das gemeinsam gekaufte Auto oder die Entscheidung, was mit dem Eigenheim zukünftig geschieht.

Dies und viele andere Dinge sollten Sie gemeinsam mit einem oder einer Fachanwalt*in für Familienrecht in einer Trennungsfolgenvereinbarung festlegen. So sorgen Sie mit professioneller Unterstützung durch eine neutrale und außenstehende Person für eine für beide Seiten faire Vereinbarung.

Inhalt

  1. Was ist eine Trennungsfolgenvereinbarung?
  2. Was genau regelt die Trennungsvereinbarung?
  3. Wann ist eine Trennungsfolgenvereinbarung rechtlich gültig?
  4. Wie hoch sind die Kosten für diese Vereinbarung?

Was ist eine Trennungsfolgenvereinbarung?

Während des langjährigen Zusammenlebens sammeln sich viele gemeinsam erworbene Besitztümer an. Ein*e Partner*in hat vielleicht seinen oder ihren Job gekündigt, um die Kinder zu betreuen und oft bereichert ein Haustier das Familienleben.

Kommt es nun zur Trennung, vereinbaren Sie mit Ihrem oder Ihrer Partner*in, wer während des Trennungsjahres weiterhin in der gemeinsam gemieteten Wohnung oder im gemeinsam gekauften Haus lebt, bei wem die Kinder leben oder wer Möbel, Auto und andere Besitztümer erhält. Schlussendlich muss die finanzielle Situation beider Partner*innen geklärt werden.

All dies können Sie in einer Trennungsvereinbarung regeln. Viele Paare schaffen sich mit dieser Vereinbarung, unabhängig von der aktuellen emotionalen Situation, die nach einer Trennung so wichtige Sicherheit für einen positiven Blick in die Zukunft.

Die Trennungsvereinbarung dient jedoch nicht nur der für beide Seiten fairen Aufteilung des vorhandenen Vermögens. Oft definiert sie auch verschiedene Pflichten und Rechte. Als notariell beglaubigte Vereinbarung kann sie als wichtige Grundlage bei der Durchführung einer einvernehmlichen Scheidung dienen und das gerichtliche Scheidungsverfahren deutlich abkürzen.

Was genau regelt die Trennungsvereinbarung?

Im Prinzip können Sie mit der Trennungsfolgenvereinbarung alles regeln, was für Sie und Ihren oder Ihrer Partner*in persönlich wichtig ist. Lassen Sie sich dabei beraten und von Ihrem oder Ihrer ausgewählten Fachanwalt*in für Familienrecht begleiten. So sichern Sie von Beginn an die Neutralität der Vereinbarung und können auf die für beide Seiten faire Gestaltung vertrauen.

Die wichtigsten Punkte, die Sie in der für die Trennungszeit gültigen Trennungsvereinbarung festhalten sollten:

Haus oder Wohnung

Wer bleibt während des Trennungsjahres/Trennungszeit im Haus oder in der Wohnung und übernimmt welche Pflichten – unabhängig davon, ob Eigentum oder Miete.

Hausrat

Gemeinsam Angeschafftes wird unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien so fair wie möglich aufgeteilt. Dazu zählen das Auto genauso wie eventuell im Haushalt lebende Haustiere.

Gemeinsames Konto

Wer führt das gemeinsame Bankkonto fort und wie wird das auf gemeinsamen Sparkonten liegende Vermögen aufgeteilt.

Finanzielle Verpflichtungen

Rückzahlung der während der Ehe eingegangenen finanziellen Verpflichtungen wie Kredite, Hypotheken oder Kontoüberziehungen und offene Rechnungen.

Unterhaltszahlungen

Welche*r Partner*in erhält Trennungsunterhalt und in welcher Höhe. Ein*e Partner*in, der oder die bisher nicht berufstätig war, muss sich auch während des Trennungsjahres keinen Job suchen. Dies gilt vor allem dann, wenn der Grund dafür die Kinderbetreuung ist.

Gemeinsame Kinder

Leben gemeinsame Kinder im Haushalt, müssen sich die Kindeseltern über den Kindesunterhalt verständigen. Die Höhe des Unterhalts und die Frage, wer diesen zu zahlen hat, ist unbedingt zu klären.

Sorge- und Umgangsrecht

Während der Trennung bleibt im Regelfall das gemeinsame Sorgerecht unverändert. Allerdings führt das Umgangsrecht immer wieder zu Streitigkeiten. Regeln Sie das Umgangsrecht auf jeden Fall in der Trennungsvereinbarung.

Versicherungsverträge

Während des Trennungsjahres bleiben die verschiedenen Familienversicherungen weiterhin gültig. Bei bestehenden Lebensversicherungen sollte gemeinsam überlegt werden, ob der oder die Partner*in weiterhin bezugsberechtigt ist oder stattdessen beispielsweise die Kinder eingetragen werden.

Ob es schlussendlich zur endgültigen Trennung und Scheidung kommt, ist zu diesem Zeitpunkt immer noch offen. Denn das können nur Sie und Ihr*e Partner*in entscheiden. Formulieren Sie die Vereinbarung mit Unterstützung des oder der Fachanwalt*in für Familienrecht auf jeden Fall so, dass sie sich als Grundlage für die spätere Scheidungsfolgenvereinbarung eignet.

Wann ist eine Trennungsfolgenvereinbarung rechtlich gültig?

Grundsätzlich erfordert die Vereinbarung keine formalen Vorgaben. Die mündliche Absprache ist genauso möglich wie die schriftliche Form. Allerdings erfordern solche Vereinbarungen immer das absolute Vertrauen auf die von dem oder der Partner*in gemachten Zusagen.

Hält sich ein*e Partner*in in einem oder in mehreren Punkten nicht daran, bleibt oft nur der Weg über das Gericht. Vor allem der Umgang mit Kindern oder der Kindes- oder Trennungsunterhalt führen oft zu Unstimmigkeiten.

Eine klare und verbindliche Regelung kann diese verhindern.

Möchten Sie bereits während des Trennungsjahres Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt, den Zugewinn- und Versorgungsausgleich sowie die Übertragung von Immobilien regeln, ist die notarielle Beurkundung zwingend erforderlich.

Die notarielle Beurkundung einer Trennungsvereinbarung kann grundsätzlich von Vorteil sein. Denn sie sichert beide Partner*innen rechtlich ab und jeder kann sich auf die getroffenen Absprachen verlassen.

Ergänzend schafft die Bereitschaft zur notariellen Beurkundung das Bewusstsein, dass jeder bemüht ist, die Partnerschaft fair und einvernehmlich zu beenden. Ein*e fachkundige*r und erfahrene*r Fachanwalt*in für Familienrecht unterstützt Sie neutral bei der Erstellung der Trennungsvereinbarung und bei Bedarf auch bis zur notariellen Beurkundung.

Auf diese Weise gehen beide Partner*innen eine offiziell bestätigte Verpflichtung ein, die es sehr oft vereinfacht, sich zuverlässig an die Vereinbarungen zu halten.

Wie hoch sind die Kosten für diese Vereinbarung?

Entscheiden Sie sich für den rechtlich sicheren Weg und die Unterstützung durch eine*n erfahrene*n Fachanwalt*in für Familienrecht sowie die notariell beglaubigte Form der Trennungsvereinbarung, entstehen Kosten.

Diese Kosten orientieren sich am Gegenstandswert, der sich aus den vorhandenen Vermögenswerten und gegebenenfalls dem Einkommen berechnet. Über die detaillierten Kosten informiert Sie Ihr*e Fachanwalt*in für Familienrecht gerne im persönlichen Gespräch.

Bilderquellennachweis: © freedomtumz / PantherMedia

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