Die Arbeitswelt verändert sich stetig. Neue Aufgabenbereiche, geänderte Arbeitszeiten oder organisatorische Umstrukturierungen machen es oft notwendig, bestehende Arbeitsverträge anzupassen.

Für Arbeitgeber*innen stellt sich dabei die Frage: Was ist rechtlich erlaubt, wie läuft eine Vertragsänderung ab und worauf sollte besonders geachtet werden? Dieser Beitrag führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Aspekte.
Übersicht:
- Wann ist eine Vertragsänderung erforderlich?
- Wie erfolgt die Vertragsänderung in der Praxis?
- Wann ist eine Vertragsänderung unwirksam?
- Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber*in
- Fazit: Vertragsänderungen rechtssicher gestalten
- FAQ zur Vertragsänderung beim Arbeitsvertrag
1. Wann ist eine Vertragsänderung erforderlich?
Eine Vertragsänderung ist immer dann erforderlich, wenn sich wesentliche Bedingungen des Arbeitsverhältnisses ändern sollen. Dazu zählen zum Beispiel Änderungen der Arbeitszeit, eine neue Vergütungsstruktur, die Übertragung zusätzlicher Verantwortungsbereiche oder die Verlegung des Arbeitsortes.
Auch Anpassungen an neue gesetzliche Vorschriften oder betriebliche Umstrukturierungen können eine Vertragsänderung notwendig machen. Besonders bei Änderungen, die die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer*innen erheblich beeinflussen, ist eine sorgfältige Prüfung und schriftliche Vereinbarung unverzichtbar.
Zustimmung beider Parteien ist erforderlich
Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden. Das heißt, sowohl Arbeitgeber*in als auch Arbeitnehmer*in müssen der Vertragsänderung zustimmen. Ohne diese Zustimmung bleibt der bisher bestehende Vertrag in Kraft.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: die Änderungskündigung. Sie kommt zum Einsatz, wenn eine Einigung nicht möglich ist, die Änderung aber dringend notwendig erscheint und ein Kündigungsgrund für die Änderung gegeben ist. Dabei kündigen Sie als Arbeitgeber*in den bestehenden Arbeitsvertrag und bieten gleichzeitig einen neuen Vertrag mit geänderten Bedingungen an. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist gelten die bisherigen Arbeitsbedingungen weiter.
Arbeitnehmer*innen können dann entweder das Angebot annehmen, unter Vorbehalt annehmen oder ablehnen. Eine Änderungskündigung muss sozial gerechtfertigt sein und unterliegt strengen rechtlichen Anforderungen.
Mehr zum Thema Änderungskündigung lesen Sie in diesem Beitrag.
2. Wie erfolgt die Vertragsänderung in der Praxis
Die sicherste Form einer Vertragsänderung in der Praxis ist ein Änderungsvertrag. Dieser wird schriftlich aufgesetzt und von beiden Seiten unterschrieben. Der Vertrag enthält alle geänderten Punkte und verweist auf den bestehenden Arbeitsvertrag. So bleibt Klarheit, welche Regelungen weiterhin gelten.
In manchen Fällen reicht auch eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag. Diese bezieht sich nur auf den geänderten Punkt, ohne den gesamten Vertrag neu zu fassen. Wichtig ist, dass die Ergänzung ebenfalls schriftlich erfolgt und beide Parteien unterschreiben.
Beispiel: Ein Mitarbeiter zieht um und soll künftig in einer anderen Filiale arbeiten. Wenn nicht die Zuweisung des neuen Arbeitsortes bereits über eine Versetzung erreicht werden konnte, müsste hier der neue Arbeitsort vereinbart werden.
3. Wann ist eine Vertragsänderung unwirksam?
Nicht jede Vertragsänderung ist automatisch gültig. Unwirksam sind Änderungen,
- die gegen geltendes Recht verstoßen,
- die Zustimmung der Arbeitnehmer*innen umgehen,
- unter Druck erzwungen wurden oder
- den/die Arbeitnehmer*in unangemessen benachteiligen.
Ergänzend sollten Arbeitgeber*innen beachten, dass auch formale Fehler zur Unwirksamkeit führen können. So ist es beispielsweise erforderlich, dass Änderungen eindeutig formuliert sind und sich klar auf die geänderten Regelungen beziehen. Intransparente oder widersprüchliche Vertragsklauseln bergen das Risiko, dass deren Wirksamkeit im Streitfall später von Gerichten nicht anerkannt wird. Den Arbeitsvertragsklauseln, die der Arbeitgeber vorgibt, sind, wenn Sie nicht individuell ausgehandelt werden, Allgemeine Geschäftsbedingungen und unterliegen einer Wirksamkeitsprüfung nach den §§ 305 ff. BGB.
Hierbei spielt die Transparenz eine große Rolle: Arbeitnehmer*innen müssen die Tragweite der Änderung verstehen können. Werden wesentliche Informationen verschwiegen oder kompliziert formuliert, kann dies die Wirksamkeit infrage stellen.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn bestehende Schutzrechte wie Mutterschutz, Elternzeit oder Schwerbehindertenschutz berührt werden. Hier gelten zusätzliche gesetzliche Anforderungen, deren Missachtung zur Nichtigkeit der Vertragsänderung führen kann.
Die korrekte Vertragsgestaltung in Anpassung an die Rechtsprechung beugt häufig Rechtsstreitigkeiten vor. Auch wenn Verträge lange ohne Zusatzvereinbarung vollzogen werden, besteht fast immer ein Fall, dass bestimmte Klauseln nicht mehr wirksam sind oder einer Anpassung bedürfen. Ferner sind auch die Vorgaben des Nachweisgesetzes zu beachten.
Jetzt rechtliche Beratung sichern!
Sie planen eine Vertragsänderung oder stehen vor einer schwierigen Verhandlung mit Ihren Mitarbeiter*innen? Wir von Marten & Graner Rechtsanwälte unterstützen Sie mit unserer langjährigen Expertise als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Berlin. Gemeinsam gestalten wir rechtssichere Lösungen, die Ihre Interessen wahren und Konflikte vermeiden.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Beratungsgespräch – telefonisch, per E-Mail oder direkt in unserer Kanzlei am Kurfürstendamm in Berlin. Wir freuen uns auf Sie!
4. Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber*in
Sie haben das Recht, Anpassungen vorzuschlagen und Ihre betriebliche Organisation zu gestalten. Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, die Rechte Ihrer Mitarbeiter*innen zu achten. Eine transparente Kommunikation ist entscheidend. Erklären Sie, warum die Änderung notwendig ist, und gehen Sie auf Fragen ein. So vermeiden Sie Missverständnisse und rechtliche Streitigkeiten.
5. Fazit: Vertragsänderungen rechtssicher gestalten
Eine Vertragsänderung im Arbeitsrecht erfordert sorgfältige Planung und klare Kommunikation. Arbeitgeber*innen sollten nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, sondern auch die Interessen der Beschäftigten berücksichtigen. Gut vorbereitete und verständlich formulierte Verträge fördern das Vertrauen und verhindern spätere Streitigkeiten. Lassen Sie Änderungen schriftlich festhalten, achten Sie auf Transparenz und prüfen Sie, ob zusätzliche Schutzrechte berührt werden.
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen wir an Ihrer Seite!
- Vertragsänderungen bedürfen der Zustimmung beider Parteien.
- Nutzen Sie schriftliche Änderungsverträge oder Ergänzungen zum Arbeitsvertrag.
- Eine Änderungskündigung ist nur als letztes Mittel zulässig.
- Achten Sie auf transparente Kommunikation und faire Bedingungen.
- Unwirksame Änderungen können zu rechtlichen Problemen führen und das Vertrauensverhältnis belasten.
- Ziehen Sie hierfür immer eine fachkundige rechtliche Beratung durch Fachanwälte für Arbeitsrecht hinzu.
6. FAQ zur Vertragsänderung beim Arbeitsvertrag
Kann ein Arbeitsvertrag ohne Zustimmung geändert werden?
Nein, grundsätzlich ist die Zustimmung beider Parteien erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen Änderungsvertrag und Ergänzung?
Ein Änderungsvertrag fasst alle geänderten Bedingungen zusammen, eine Ergänzung bezieht sich nur auf einzelne Punkte, die häufig noch gar nicht im Vertrag geregelt waren.
Wann wird eine Änderungskündigung ausgesprochen?
Nur, wenn eine Einigung nicht erzielt werden kann und für die Änderung ein Kündigungsgrund gegeben ist. Meist ist dies ein betriebsbedingter Grund, es kann im Einzelfall aber auch ein personenbedingter oder verhaltensbedingter Grund sein.
Ist eine Vertragsänderung ein neuer Vertrag?
Nein, es handelt sich um eine Anpassung des bestehenden Vertrags.
Was passiert, wenn eine Partei die Änderung ablehnt?
Der bestehende Vertrag bleibt bestehen, es sei denn, eine rechtlich zulässige Änderungskündigung wird ausgesprochen.
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