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Arbeitszeugnis prüfen lassen

Die Welt der Arbeitszeugnisse ist komplex. Anders als in Schulzeugnissen müssen zwar auch Arbeitszeugnisse der Wahrheit entsprechen, allerdings darf nicht alles, was wahr ist sich auch im Arbeitszeugnis wiederfinden.

Arbeitszeugnis prüfen lassen

Darüber hinaus müssen Arbeitszeugnisse, ungeachtet des Grundes der zum Ende des Arbeitsverhältnisses geführt hat, auch immer wohlwollend und für das weitere Berufsleben der*des Arbeitnehmerin*s förderlich sein. Selbst wenn Arbeitnehmer*innen sich so verhalten haben, dass dies eine Kündigung rechtfertigt, darf dies im Arbeitszeugnis meistens keine Erwähnung finden.

Welche Formulierungen zwar positiv klingen können, aber tatsächlich gar nicht sind (sogenannte codierte Wahrheit), und wann Sie ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen sollten, zeigen wir in diesem Beitrag.

Arbeitszeugnis prüfen lassen
Wollen Sie ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen? Rufen Sie uns an unter 030 / 890644-0 oder schreiben Sie uns an info@marten-graner.de.

Inhalt

  1. Was ist ein Arbeitszeugnis?
  2. Warum sollte man ein Arbeitszeugnis prüfen lassen?
  3. Woher weiß ich ob mein Arbeitszeugnis gut ist?
  4. Wie lange habe ich Zeit um meinem Arbeitszeugnis zu widersprechen?
  5. Rechtliche Prüfung des Zeugnisses

1. Was ist ein Arbeitszeugnis?

Das Arbeitszeugnis ist eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens der*des Arbeitnehmerin*s. Es soll die Aufgaben und Tätigkeiten, die erbracht wurden, enthalten und die Leistungsbeurteilung und die Bewertung der dienstlichen Führung. Dabei hat jede*r Arbeitnehmer*in am Ende des Arbeitsverhältnisses das Recht auf ein Arbeitszeugnis.

Es gibt auch die Möglichkeit während des Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Ein Zwischenzeugnis wird meistens verlangt, wenn Arbeitnehmer*innen sich damit auf eine neue Arbeitsstelle bewerben möchte. Es kann auch sinnvoll sein sich ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen, bevor man in eine neue Abteilung wechselt oder wenn der Vorgesetzte wechselt. Das Zwischenzeugnis hat auch Relevanz im Vorfeld einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, da sich der Arbeitgeber mit der Bewertung einer Selbstbindung unterwirft. Ein zeitlich bald nachfolgendes Endzeugnis kann dann in der Bewertung nicht einfach von der Bewertung des Zwischenzeugnis negativ abweichen. 

Die*der Arbeitnehmer*in kann zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wählen. Das einfache Zeugnis beinhaltet lediglich Auskunft über Beschäftigungsdauer, Position und Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis wird heute als Standard angesehen und enthält z.B. die angesprochene Leistungsbeurteilung.

2. Warum sollte man ein Arbeitszeugnis prüfen lassen?

Das Arbeitszeugnis soll für die*den Arbeitnehmer*in ein berufliches Fortkommen ermöglichen. Dafür enthält das qualifizierte Arbeitszeugnis z.B. bestimmte Bewertungen über Leistung und Verhalten während des Arbeitsverhältnisses. Um die Leistungen zu bewerten hat sich in Arbeitszeugnissen eine bestimmte Zeugnissprache mit eigenen Formulierungen und Wendungen entwickelt.

Auch wenn manche dieser Formulierungen oder Bewertungen im ersten Moment für Laien positiv klingen mögen, ist dies nicht immer so gemeint. Es gibt bestimmte Formulierungen die nahezu das Gegenteil der eigentlichen Formulierung aussagen sollen.

Gerade Personalverantwortliche bei einer*m zukünftigen Arbeitgeber*in erkennen in Arbeitszeugnissen solche Formulierungen bis hin zu versteckten „Geheimcodes“. Dies kann dazu führen, dass man aufgrund des Arbeitszeugnisses eine neue Stelle nicht bekommt, weil man in dem sich positiv klingenden Arbeitszeugnis tatsächlich in einem schlechten Licht dargestellt wurde.

In einem solchen Fall dient das Arbeitszeugnis nicht mehr dem beruflichen Fortkommen und schadet diesem sogar noch. Deshalb sind bestimmte Formulierungen oder Geheimzeichen unzulässig und sollten in jedem Fall vermieden werden.

Damit ihr Zeugnis Sie nicht benachteiligt, empfiehlt sich deshalb eine rechtliche Prüfung.

3. Woher weiß ich ob mein Arbeitszeugnis gut ist?

Mit den folgenden Beispielen wollen wir Ihnen zeigen, welche Formulierungen oder Codes in Arbeitszeugnissen versteckt sein können, die oftmals kaum auffallen würden. In ihrer Wirkung sind solche Formulierungen oder Codes für die*den Arbeitnehmer*in jedoch immer negativ.

Die Form des Arbeitszeugnisses

Bereits abseits von Sprache, Formulierungen oder Geheimcodes sagt schon die Form des Arbeitszeugnisses etwas aus. Man könnte meinen, dass die Adresse der*des Arbeitnehmerin*s im Adressfeld üblich sein könnte, weil das Zeugnis per Post verschickt wird. Gleiches würde dann auch für den Knick gelten, der beim Falten auf Umschlag-Größe entsteht.

Allerdings handelt es sich bei einem Arbeitszeugnis um eine Holschuld. Das bedeutet, dass das Zeugnis durch die*den Arbeitnehmer*in abgeholt wird. Eine Zusendung per Post ist daher nicht vorgesehen.

Trägt das Arbeitszeugnis nun eine Adresse, wurde dies per Post versandt und nicht persönlich übergeben. Dies lässt Rückschlüsse auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in am Ende des Arbeitsverhältnisses zu. Dies kann auf eine arbeitgeberseitige Kündigung und Auseinandersetzung vor Gericht hindeuten.

Deshalb: keine Adresse und kein Falz im Arbeitszeugnis!

Die Gesamtnote des Arbeitszeugnisses

Haben Arbeitnehmer*innen während der gesetzlichen Kündigungszeit noch Urlaubstage übrig, kann nicht frei entschieden werden, ob man den Urlaub nimmt oder die Urlaubstage lieber ausgezahlt werden sollen. Häufig wird in auslaufenden Arbeitsverhältnissen unwiderruflich freigestellt und Urlaub angerechnet. Solche Freistellungen sind vielfach wirksam oder sogar im Arbeitsvertrag selbst geregelt. Wichtig hierbei: Eine widerrufliche Freistellung, also eine Freistellung bei der die Beschäftigten zur Arbeit zurückgerufen werden können, berechtigt nicht zur Anrechnung von Urlaub. 

Nur wenn der Urlaubsanspruch, der der*dem Arbeitnehmer*in noch zusteht, nicht mehr genommen werden kann, dann findet die Abgeltung statt. 

Gründe können z.B. sein, dass die Arbeitskraft der*des Arbeitnehmers*in noch bis zum letzten Tag gebraucht wird oder der*dem Arbeitnehmer*in noch schlicht zu viele Urlaubstage zustehen und diese nicht mehr genommen werden können.

Am Ende eines Zeugnisses findet man häufig eine Art Gesamtnote oder Gesamtbewertung der*des Arbeitgeberin*s. Man wird hier häufig etwas von der Zufriedenheit der*des Arbeitgeberin*s lesen. Dabei könnte man meinen, wenn man jemand z.B. „volle Zufriedenheit“ ausdrückt, dass dies kaum gesteigert werden kann.

Dabei entspricht die „volle Zufriedenheit“ der*des Arbeitgeberin*s allerdings nicht einer Schulnote 1, sondern eher einer Note 3. Durch das kleine Wörtchen „stets“ wird aus der Note 3 schon eine Note 2. Fällt die Gesamtbeurteilung so aus, dass „stets zur vollsten Zufriedenheit“ gearbeitet worden ist, dann ist dies die Bestnote, entsprechend einer 1 im Schulzeugnis.

Gerade bei der Gesamtbeurteilung oder der Beurteilung einzelner Aufgaben, Leistungen und des Verhaltens kommt es häufig auf jede Nuance und jedes Wort an. Aufmerksam sollte man auch dann werden, wenn trotz guter bis sehr guter Note einzelne Wörter z.B. kursiv sind oder anders gekennzeichnet. Dies negiert die eigentlich gute und positiv beschriebene Leistung.

Unzulässige Formulierungen und Inhalte

Arbeitszeugnisse dürfen Informationen über Aufgaben, Verhalten, Leistungen und auch das Verhalten bei Kontakt mit Kundinnen*en, Kolleginnen*en oder Vorgesetzten enthalten. Alles was allerdings darüber hinaus geht, ist meist unzulässig. Ähnliches gilt für Krankheiten, Behinderungen, sexuelle Orientierung oder auch Kontakte mit Kollegen außerhalb des Betriebs.

Gelegentlich liest man aber auch in Arbeitszeugnissen das Wörtchen „Einfühlungsvermögen“ und weitere Ausführungen dazu. Man zeigte z.B. „großes Einfühlungsvermögen“ oder bewies „ein umfassendes Einfühlungsvermögen“.

Während Einfühlungsvermögen z.B. in einem sozialen Beruf sicherlich mit zum Berufsalltag gehört und Empathie sicherlich eine Eigenschaft ist, die zu bestimmten Berufen dazu gehört, meint dies in dem angesprochenen Kontext etwas Anderes.

Hier ist mit Einfühlungsvermögen meistens die versteckte Information über einen sexuellen Kontakt innerhalb des Betriebes gemeint. „Umfassendes“ Einfühlvermögen kann sogar darauf hindeuten, dass die*der Verfasser*in des Arbeitszeugnisses explizit auf eine homosexuelle oder bisexuelle Neigung der*des Arbeitnehmerin*s aufmerksam machen will.

Geheimcodes in Arbeitszeugnissen

In Arbeitszeugnissen finden sich manchmal kleine Zeichen in Form von Punkten, Strichen oder Unterstreichungen. Diese sind nicht etwa ein Versehen, sondern haben eine ganz bestimmte Bedeutung.

Wurde z.B. entgegen des üblichen Firmen-Briefpapiers plötzlich die Telefonnummer des Unternehmens unterstrichen, ist dies kein Versehen. Dies soll dem Leser des Arbeitszeugnisses weitere Informationen über den Arbeitnehmer per Telefon anbieten.

Am Ende eines Arbeitszeugnisses steht die Unterschrift der*des Arbeitgeberin*s. Hier finden sich manchmal kleine Striche oder Häkchen, die wie willkürlich gesetzt erscheinen. Ein kleiner senkrechter Strich neben der Unterschrift soll z.B. auf eine Gewerkschaftsmitgliedschaft hinweisen. Kleine Häkchen, die wie ein Komma aussehen, sollen neben der Unterschrift auf eine politische Gesinnung hinweisen.

4. Wie lange habe ich Zeit, um meinem Arbeitszeugnis zu widersprechen?

Die Fehlerquellen bei Arbeitszeugnissen können vielseitig sein. Wir empfehlen, direkt nach Erhalt des Arbeitszeugnisses eine gründliche Prüfung durchführen zu lassen. Dabei sollte es nicht nur um mögliche Grammatik- und Rechtschreibfehler gehen, sondern auch um eine detaillierte inhaltliche Prüfung. Nutzen Sie dafür am besten unser Know-how. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht sind wir qualifiziert, um ihr Recht auf ein faires Arbeitszeugnis durchzusetzen. Dieses Recht gilt in der gängigen Rechtsprechung ein halbes Jahr lang. Innerhalb dieser Frist muss der Arbeitgeber ihr Arbeitszeugnis korrigieren.

5. Rechtliche Prüfung des Zeugnisses

Mit diesen Beispielen wollen wir Arbeitnehmer*innen zeigen, dass es viele Kleinigkeiten gibt, auf die man bei einem Arbeitszeugnis achten muss. Nicht bei allen Formulierungen ist dabei der*dem Verfasser*in Absicht zu unterstellen.

Selbst wenn Arbeitnehmer*innen selbst ihr Arbeitszeugnis entwerfen können, kann es unabsichtlich zu Formulierungen kommen, die für die*den Arbeitnehmer*in nicht förderlich sein können. Nutzen Sie deshalb die rechtliche Prüfung eines Arbeitszeugnisses. Die*der Arbeitnehmer*in hat ein Anspruch auf ein förderliches Zeugnis, welches sich  im Streitfall auch arbeitsgerichtlich durchsetzen lässt.

Brauchen Sie unsere Unterstützung und wollen Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an unter 030 / 890644-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@marten-graner.de. Wir beraten Sie gerne!

Bildquellennachweis: djedzura | Panthermedia

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