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Kündigungsschutzklage vorbereiten – Rechte und Schritte für Arbeitnehmer*innen

Eine Kündigung stellt Betroffene häufig vor rechtliche und praktische Unsicherheiten. Gerade weil viele Kündigungen angreifbar sind, kommt es auf strukturiertes Vorgehen an. Zentral ist die gesetzliche Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG: Nur wenn die Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben wird, kann die Wirksamkeit der Kündigung überprüft werden. Wer frühzeitig rechtlichen Rat einholt, Beweise sichert und taktische Fehler vermeidet, verbessert die Ausgangsposition in einem Prozess. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder auf eine einvernehmliche Lösung.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist, welche Voraussetzungen der allgemeine und besondere Kündigungsschutz haben, wie Sie die Klage zielgerichtet vorbereiten, welche Unterlagen wichtig sind, welche typischen Fehler vermieden werden sollten und welche Ergebnisse in der Praxis möglich sind.

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Übersicht:

1. Was tun nach einer Kündigung? So wahren Sie Ihre Rechte und bereiten eine Kündigungsschutzklage richtig vor!

Sie haben eine Kündigung erhalten und sind sich unsicher, wie Sie reagieren sollen? Viele Arbeitnehmer*innen stehen in dieser Situation unter großem Druck und fragen sich, ob die Kündigung überhaupt rechtmäßig ist. Die gute Nachricht: Zahlreiche Kündigungen sind rechtlich angreifbar. Arbeitgeber*innen machen häufig Formfehler oder sprechen Kündigungen aus, die vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand haben.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Kündigung ungerechtfertigt ist, sollten Sie schnell handeln. Nach § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt eine strikte Drei-Wochen-Frist: Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung automatisch als wirksam, selbst wenn sie rechtswidrig war.

Deshalb ist es entscheidend, unmittelbar nach Erhalt der Kündigung professionelle Unterstützung zu suchen. Fachanwälte für Arbeitsrecht können die Wirksamkeit der Kündigung prüfen, Ihre Erfolgschancen bewerten und die Klage fristgerecht einreichen. In vielen Fällen lässt sich durch eine Kündigungsschutzklage nicht nur der Arbeitsplatz sichern, sondern auch eine attraktive Abfindung erzielen.

Wenn Sie Ihre Kündigung also nicht einfach hinnehmen möchten, handeln Sie jetzt: Lassen Sie Ihre Kündigung prüfen und sichern Sie Ihre Rechte, bevor die Drei-Wochen-Frist abläuft.

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Mehr zum Thema Arbeitsvertrag kündigen lesen Sie in diesem Beitrag.

2. Was ist eine Kündigungsschutzklage und wann ist sie sinnvoll?

Eine Kündigungsschutzklage ist das zentrale rechtliche Mittel, mit dem Arbeitnehmer*innen die Wirksamkeit einer Kündigung durch die*den Arbeitgeber*in gerichtlich überprüfen lassen können. Sie ist in § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt und dient dem Schutz des Arbeitsplatzes. Das Arbeitsgericht prüft dabei, ob die Kündigung formell und materiell rechtmäßig erfolgt ist. Gilt der allgemeine Kündigungsschutz, muss eine Kündigung durch die*den Arbeitgeber*in sozial gerechtfertigt sein, damit sie vor dem Arbeitsgericht Bestand haben kann.

Ziel und Zweck der Kündigungsschutzklage

Ziel der Kündigungsschutzklage ist es festzustellen, ob das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung tatsächlich beendet wurde oder fortbesteht. Im Mittelpunkt steht also die Frage, ob das Arbeitsverhältnis fortbesteht und die Kündigung rechtswirksam ist. Eine Abfindung ist nicht das Ziel einer Kündigungsschutzklage. Stellt das Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung fest, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und die*der Arbeitgeber*in ist zur Weiterbeschäftigung der*des Arbeitnehmers*in verpflichtet.

Mögliche Ergebnisse einer Kündigungsschutzklage

In der Praxis enden viele Verfahren nicht mit einem Urteil, sondern mit einem Vergleich, durch den das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird. Häufig einigen sich Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in auf eine Abfindung. Alternativ kann das Gericht feststellen, dass die Kündigung unwirksam ist und die*der Arbeitnehmer*in weiterbeschäftigt werden muss, oder dass die Kündigung rechtswirksam war.

Bedeutung für den Erhalt des Arbeitsplatzes

Eine Kündigungsschutzklage ist für Arbeitnehmer*innen von zentraler Bedeutung, wenn sie ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine faire Verhandlungssituation schaffen möchten. Sie zwingt die*den Arbeitgeber*in, die Kündigung zu begründen und die rechtlichen Voraussetzungen nachzuweisen, was sie*er bei einer ordentlichen Kündigung erst im Kündigungsschutzprozess tun muss. Durch eine Kündigungsschutzklage können fehlerhafte oder unzulässige Kündigungen korrigiert werden oder es werden im Rahmen eines Vergleichs einvernehmliche Lösungen erzielt.

3. Wer darf eine Kündigungsschutzklage einreichen und wann greift der gesetzliche Kündigungsschutz?

Nicht jede Kündigung kann automatisch vor Gericht angefochten werden. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift nur unter bestimmten Voraussetzungen. Arbeitnehmer*innen, die diese Bedingungen erfüllen, können eine Kündigungsschutzklage erheben, um die Wirksamkeit der Kündigung prüfen zu lassen.

Eine Kündigungsschutzklage kann sich allerdings auch lohnen, wenn kein allgemeiner Kündigungsschutz besteht. Dann sind die Prüfungsmaßstäbe des Gerichts jedoch weniger streng und eine wirksame Kündigung leichter möglich.

Voraussetzungen nach dem Kündigungsschutzgesetz

Gemäß § 1 Absatz 1 KSchG setzt der allgemeine Kündigungsschutz voraus, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits länger als sechs Monate ununterbrochen besteht. Diese sogenannte Wartezeit dient dazu, der*dem Arbeitgeber*in eine gewisse Erprobungsphase zu ermöglichen. Mit der Länge der Probezeit hat die Wartezeit allerdings nichts zu tun.

Darüber hinaus gilt das Kündigungsschutzgesetz nur für Betriebe, in denen mehr als zehn Arbeitnehmer*innen beschäftigt sind. Teilzeitkräfte werden dabei anteilig berücksichtigt. In kleineren Betrieben, den sogenannten Kleinbetrieben, findet der allgemeine Kündigungsschutz grundsätzlich keine Anwendung.

Ausnahmen und Sonderregelungen in Kleinbetrieben

Auch wenn der allgemeine Kündigungsschutz in Kleinbetrieben nicht gilt, bedeutet dies nicht, dass jede Kündigung wirksam ist. Arbeitgeber*innen müssen auch hier grundlegende arbeitsrechtliche Vorgaben beachten, etwa die Schriftform der Kündigung, das Diskriminierungsverbot, die Einhaltung vertraglicher oder tariflicher Fristen sowie ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme. Formale Fehler oder Verstöße gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) können eine Kündigung auch in einem Kleinbetrieb unwirksam machen.

Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen

Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz gibt es einen besonderen Kündigungsschutz für bestimmte Arbeitnehmergruppen. Dazu gehören insbesondere Schwangere, schwerbehinderte Personen, Betriebsratsmitglieder, Arbeitnehmer*innen in Eltern- oder Pflegezeit sowie Auszubildende nach der Probezeit. Bei diesen Personengruppen ist eine Kündigung nur unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen und oft nur mit Zustimmung einer Behörde möglich. Der besondere Kündigungsschutz für Arbeitnehmer*innen mit einer Schwerbehinderung oder schwangeren Arbeitnehmerinnen gilt unabhängig von der Betriebsgröße.

Wann sich eine Klage trotzdem lohnen kann

Selbst wenn der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG nicht greift, kann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll sein. Viele Kündigungen scheitern an Formfehlern, fehlender Begründung oder unterbliebener Betriebsratsanhörung. Eine anwaltliche Prüfung zeigt, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat oder ob sich ein Vergleich mit Abfindungszahlung erreichen lässt.

4. Wie bereitet man eine Kündigungsschutzklage vor?

Wer eine Kündigungsschutzklage erheben möchte, sollte gut vorbereitet sein. Eine gründliche Vorbereitung ist entscheidend für den Erfolg des Verfahrens, da das Arbeitsgericht die Wirksamkeit der Kündigung ausschließlich anhand der vorgelegten Fakten prüft. Arbeitnehmer*innen, die strukturiert vorgehen und frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, erhöhen ihre Chancen erheblich, das Arbeitsverhältnis zu erhalten oder eine angemessene Abfindung zu erzielen.

Erste Prüfung der Kündigung

Der Erhalt einer Kündigung ist für Arbeitnehmer*innen immer ein Schock und eine persönliche Kränkung, vor allem, wenn die Kündigung durch ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers bedingt sein sollte. Es ist daher verständlich, dass Arbeitnehmer in eine gewissen Schockzustand verfallen und sich selbst hinterfragen. Doch Arbeitnehmer*innen sollten nicht allzu sehr an sich selbst zweifeln, sondern zügig nach Zugang der Kündigung handeln.

Zunächst sollte durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sorgfältig geprüft werden, ob das Kündigungsschreiben alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Eine wirksame Kündigung muss gemäß § 623 BGB schriftlich erfolgen und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet sein. Mündliche Kündigungen, E-Mails oder Messenger-Nachrichten sind rechtlich unwirksam.

Ebenso wichtig ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Denn erst mit dem tatsächlichen Zugang beginnt die Drei-Wochen-Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG). Wer zu lange zögert, riskiert, dass die Kündigung als rechtswirksam gilt, selbst wenn sie fehlerhaft war. Ist im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden, muss dieser vor Ausspruch der Kündigung angehört werden. Fehlt diese Anhörung, ist die Kündigung unwirksam.

Darüber hinaus kann ein besonderer Kündigungsschutz bestehen, etwa bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit oder Mitgliedschaft im Betriebsrat. In diesen Fällen ist eine Kündigung nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde oder unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.

Beweise und Unterlagen sorgfältig sichern

Für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage ist eine vollständige Dokumentation des Arbeitsverhältnisses unerlässlich. Arbeitnehmer*innen sollten daher alle relevanten Unterlagen zusammenstellen, insbesondere den Arbeitsvertrag, eventuelle Zusatzvereinbarungen, Abmahnungen, Lohnabrechnungen sowie die E-Mail-Korrespondenz mit dem Arbeitgeber.

Vor allem bei verhaltensbedingten Kündigungen können Gesprächsnotizen und Zeugenaussagen zum Vorwurf entscheidend sein, damit das Verfahren zugunsten des Arbeitnehmers ausgeht. Solche Beweise helfen, den tatsächlichen Ablauf und mögliche Motive der*des Arbeitgebers*in nachvollziehbar darzustellen oder Vorwürfe zu widerlegen. Je besser die Dokumentation, desto klarer kann der Sachverhalt im Prozess vorgetragen werden und desto besser sind die Chancen, den Prozess zu gewinnen oder eine Abfindung zu verhandeln.

Frühzeitige rechtliche Beratung einholen

Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten Ihre Rechte prüfen lassen? Wir von Marten & Graner Rechtsanwälte – Fachanwälte für Arbeitsrecht – beraten Sie kompetent und entwickeln gemeinsam die beste Strategie, um Ihre Interessen zu wahren.
Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch – telefonisch, per E-Mail, vor Ort in Berlin oder per Videoberatung.

Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung werden in vielen Fällen von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen. Arbeitnehmer*innen ohne Versicherungsschutz können unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragen. In Verfahren der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt in jedem Fall jede Partei die Kosten ihres eigenen Anwalts selbst.

Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg

Eine Kündigungsschutzklage ist für Arbeitnehmer*innen ein wirksames Instrument, um sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung zu wehren. Wer die Kündigung sorgfältig prüfen lässt, Beweise sichert und frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, legt den Grundstein für ein erfolgreiches Verfahren. Eine strukturierte Vorbereitung ist daher der wichtigste Schritt, um die eigenen Rechte konsequent durchzusetzen.

5. Welche Fehler sollten Arbeitnehmer*innen bei einer Kündigungsschutzklage unbedingt vermeiden?

Eine Kündigung ist für viele eine Ausnahmesituation. Der Schock über den Arbeitsplatzverlust führt häufig dazu, dass Betroffene übereilt handeln, in einen Schockzustand verfallen oder wichtige rechtliche Schritte versäumen. Um die eigenen Rechte effektiv zu wahren, ist es entscheidend, typische Fehler zu kennen und zu vermeiden.

Drei-Wochen-Frist wird übersehen

Der häufigste und zugleich schwerwiegendste Fehler ist das Versäumen der gesetzlichen Frist. Nach § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung automatisch als wirksam. Eine nachträgliche Zulassung der Klage ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Arbeitnehmer*innen sollten daher sofort nach Erhalt der Kündigung rechtlichen Rat einholen.

Unüberlegte Unterschrift unter Aufhebungsvertrag

Ein weiterer häufiger Fehler besteht darin, einen von der*dem Arbeitgeber*in angebotenen Aufhebungsvertrag vorschnell zu unterschreiben. Arbeitgeber*innen präsentieren diesen oft als „einvernehmliche Lösung“ anstelle einer Kündigung, ohne auf mögliche Nachteile hinzuweisen. Wer unterschreibt, verzichtet auf das Recht, Kündigungsschutzklage einzureichen.

Ob die*der Arbeitgeber*in überhaupt eine Kündigung ausspricht, wenn ein Aufhebungsvertrag abgelehnt wurde, ist fraglich. Zudem können nach § 159 SGB III Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld möglich sein, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aufgelöst wird. Eine rechtliche Prüfung vor der Unterschrift ist daher dringend anzuraten, um Nachteile oder nachteilige Regelungen zu vermeiden.

Marten&Graner Anwälte

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen wir an Ihrer Seite!

Fehlende Beweismittel und unklare Kommunikation

Bei Klageeinreichung verfügen viele Arbeitnehmer*innen nicht über ausreichende Unterlagen, um ihre Position zu stützen. Fehlende Arbeitsverträge, Abmahnungen oder E-Mails können den Prozess erschweren. Auch unklare oder widersprüchliche Aussagen im Verfahren schwächen die Glaubwürdigkeit. Eine frühzeitige Sammlung und strukturierte Aufbereitung aller Belege ist daher ein wesentlicher Erfolgsfaktor.

Eigenständige Klage ohne juristische Unterstützung

Einige Arbeitnehmer*innen reichen ihre Klage selbst ein, um Kosten zu sparen. Ohne rechtliche Fachkenntnisse besteht jedoch das Risiko, formale Fehler zu machen oder wichtige Argumente zu übersehen. Außerdem herrscht zwischen einer*m nicht anwaltlich vertretenen Arbeitnehmer*in und einer*m meist anwaltlich vertretenen Arbeitgeber*in keine Waffengleichheit. Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen die Anforderungen des Gerichtsverfahrens, können realistische Ziele formulieren und gezielt auf einen Vergleich oder eine Weiterbeschäftigung hinwirken.

Unrealistische Erwartungen an Abfindungen

Viele Arbeitnehmer*innen gehen fälschlicherweise davon aus, dass mit jeder arbeitgeberseitigen Kündigung automatisch ein Anspruch auf Abfindung entsteht. Ein solcher Anspruch besteht jedoch nur, wenn die*der Arbeitgeber*in eine Abfindung anbietet oder dies in einem (gerichtlichen) Vergleich festgelegt bzw. vereinbart wird.

Der Schwerpunkt einer Kündigungsschutzklage liegt auf der Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung und nicht auf der Auszahlung einer Abfindung. Eine fachkundige Beratung hilft dabei, die Chancen realistisch einzuschätzen und wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen.

Juristische Beratung schützt vor teuren Fehlern

Wer die genannten Fehler vermeidet, sich frühzeitig beraten lässt und die gesetzlichen Fristen beachtet, verbessert seine Erfolgsaussichten erheblich. Eine qualifizierte fachanwaltliche Begleitung sorgt dafür, dass die Klage rechtzeitig und mit den richtigen Argumenten eingereicht wird. So können Arbeitnehmer ihre Rechte effektiv wahren und gleichzeitig die Chancen auf eine faire Lösung deutlich erhöhen.

6. Fazit

  • Schnelligkeit zählt: Nach Zugang der Kündigung läuft die gesetzliche Drei-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG). Wird sie versäumt, gilt die Kündigung als wirksam.
  • Kündigung prüfen lassen: Nicht jede Kündigung ist rechtmäßig. Formfehler, fehlende Betriebsratsanhörung oder Verstöße gegen den Sonderkündigungsschutz können zur Unwirksamkeit führen.
  • Beweise sichern: Arbeitsvertrag, Abmahnungen, Lohnabrechnungen und relevante E-Mails sollten vollständig dokumentiert werden, um eine fundierte Beweisführung zu ermöglichen.
  • Rechtliche Unterstützung einholen: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt die rechtlichen Anforderungen und kann die Klage fristgerecht sowie strategisch sinnvoll vorbereiten.
  • Realistische Ziele setzen: Eine Kündigungsschutzklage dient in erster Linie der Überprüfung der Wirksamkeit der Kündigung. Eine Abfindung entsteht meist im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs, nicht automatisch.

7. FAQ: Die wichtigsten Fragen zum Thema Arbeitsvertrag erstellen lassen

Wann muss ich eine Kündigungsschutzklage einreichen?

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG). Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung automatisch als wirksam. Eine nachträgliche Zulassung der Klage ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich. Daher ist es entscheidend, unmittelbar nach Erhalt der Kündigung anwaltlichen Rat einzuholen.

Bekomme ich durch eine Kündigungsschutzklage automatisch eine Abfindung?

Nein, denn ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht in der Regel nicht. Eine Abfindung wird häufig im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs oder einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart. Das Ziel der Klage ist, zu überprüfen, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist. Erst im Verlauf des Verfahrens kann sich ein Vergleich mit einer Abfindung als wirtschaftlich sinnvolle Lösung ergeben.

Wie läuft eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ab?

Nach Einreichung der Klage setzt das Gericht zunächst einen Gütetermin an, der in der Regel innerhalb weniger Wochen stattfindet. In diesem Termin versucht das Gericht, eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin, in dem das Gericht die Sach- und Rechtslage prüft und ein Urteil fällt. Viele Verfahren enden bereits im Gütetermin mit einem Vergleich.

Was passiert, wenn die Frist zur Klageerhebung verpasst wird?

Wird die Drei-Wochen-Frist versäumt, gilt die Kündigung als rechtmäßig. Eine nachträgliche Zulassung der Klage ist nur möglich, wenn die*der Arbeitnehmer*in ohne eigenes Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten, beispielsweise durch eine längere Erkrankung. Die Anforderungen hierfür sind jedoch sehr streng. Deshalb sollte nach Erhalt der Kündigung umgehend eine rechtliche Beratung erfolgen.

Welche Unterlagen und Nachweise sollte ich für meine Klage bereithalten?

Für die Vorbereitung der Klage sind alle arbeitsrelevanten Unterlagen wichtig, insbesondere Arbeitsvertrag, Abmahnungen, Gehaltsabrechnungen, Zusatzvereinbarungen, E-Mails und Schriftwechsel mit der*dem Arbeitgeber*in. Diese Dokumente ermöglichen es dem Fachanwalt für Arbeitsrecht, die Kündigung rechtlich zu bewerten und die Klage fundiert zu begründen.

Bildquellennachweis: simpson33 | Canva.com

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