Ihre Anwält*innen für Strafrecht in Berlin
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Sie haben eine Vorladung in einem Ermittlungsverfahren erhalten oder bereits eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl? Dann ist jetzt der Zeitpunkt uns anzurufen.
Je früher die Strafverteidigung einsetzt, desto früher können auch schon Maßnahmen durch uns als Verteidiger*innen ergriffen werden, die das Verfahren schon vorzeitig zur Einstellung bringen können. Wichtig ist, dass Sie den oder die Strafverteidiger*in schon vor einer Einlassung zum Tatvorwurf zu Rate ziehen. Sie sind als Beschuldigte*r nicht verpflichtet zur Sache auszusagen!
Wir nehmen Akteneinsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft und besprechen mit Ihnen dann das weitere Vorgehen in Ruhe und verteidigen Sie in allen Verfahrensabschnitten.
Erfahren Sie als Beschuldigte*r in einem laufenden Ermittlungsverfahren bereits staatliche Zwangsmittel wie Verhaftung, Durchsuchung, Beschlagnahmen etc., so sollten Sie unverzüglich uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen, damit sofort geeignete Gegenmaßnahmen getroffen werden können.
Wir verteidigen dabei vor allen Strafgerichten aller Instanzen. Soweit es die Möglichkeit gibt den kostengünstigeren Pflichtverteidigerantrag zu stellen, treten wir für Sie auch als Pflichtverteidiger*innen auf.
Unser Spektrum erfasst das gesamte Strafrecht, Herr Rechtsanwalt Graner hat bereits im Jahr 1999/2000 erfolgreich den Kurs Fachanwalt für Strafrecht an der Deutschen Anwaltsakademie absolviert und ist seitdem regelmäßig in strafrechtlichen Prozessen als Strafverteidiger tätig.
Genauso nehmen wir jedoch auch Ihre Rechte als Opfer einer Straftat war. Hierzu erhalten Sie immer kurzfristig einen Termin, um Ihre Ansprüche zeitnah durchzusetzen.