Ihre Anwält*innen für Strafrecht in Berlin

Sie haben eine Vorladung in einem Ermittlungsverfahren erhalten oder bereits eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl? Dann ist jetzt der Zeitpunkt uns anzurufen.

Je früher die Strafverteidigung einsetzt, desto früher können auch schon Maßnahmen durch uns als Verteidiger*innen ergriffen werden, die das Verfahren schon vorzeitig zur Einstellung bringen können. Wichtig ist, dass Sie den oder die Strafverteidiger*in schon vor einer Einlassung zum Tatvorwurf zu Rate ziehen. Sie sind als Beschuldigte*r nicht verpflichtet zur Sache auszusagen!

Wir nehmen Akteneinsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft und besprechen mit Ihnen dann das weitere Vorgehen in Ruhe und verteidigen Sie in allen Verfahrensabschnitten.

Erfahren Sie als Beschuldigte*r in einem laufenden Ermittlungsverfahren bereits staatliche Zwangsmittel wie Verhaftung, Durchsuchung, Beschlagnahmen etc., so sollten Sie unverzüglich uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen, damit sofort geeignete Gegenmaßnahmen getroffen werden können.

Wir verteidigen dabei vor allen Strafgerichten aller Instanzen. Soweit es die Möglichkeit gibt den kostengünstigeren Pflichtverteidigerantrag zu stellen, treten wir für Sie auch als Pflichtverteidiger*innen auf.

Unser Spektrum erfasst das gesamte Strafrecht, Herr Rechtsanwalt Graner hat bereits im Jahr 1999/2000 erfolgreich den Kurs Fachanwalt für Strafrecht an der Deutschen Anwaltsakademie absolviert und ist seitdem regelmäßig in strafrechtlichen Prozessen als Strafverteidiger tätig.

Genauso nehmen wir jedoch auch Ihre Rechte als Opfer einer Straftat war. Hierzu erhalten Sie immer kurzfristig einen Termin, um Ihre Ansprüche zeitnah durchzusetzen.

Wichtiger Hinweis wegen Corona
Wir sind weiterhin uneingeschränkt für Sie da.

Haben Sie eine Kündigung erhalten oder haben Sie Fragen zur Kurzarbeit? Wird der Unterhalt nicht bezahlt oder steht die Scheidung an?

Jedes neue rechtliche Anliegen wird von uns für Sie bearbeitet. Ein Anruf genügt und die weitere Kommunikation findet per Telefon oder online per E-Mail oder in einer Videoberatung statt, je nach Wunsch. Profitieren Sie auch von unserem Rückrufservice.

Auch in Zeiten der Einschränkungen wegen Corona betreuen Sie die Fachanwälte für Arbeitsrecht und für Familienrecht unserer Kanzlei. Ein persönlicher Besuch in unserer Kanzlei ist nicht erforderlich. Ganz gleich, ob eine Klage erhoben  oder ein Anspruch durchgesetzt werden muss oder Sie eine Beratung wünschen.

Wir sind für Sie da.

Rufen Sie an: 030 8906440 oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.